KfW Förderung für Solarthermie 2026: Bis zu 70% Zuschuss sichern
70% Förderung für Solarthermie – klingt verlockend, oder? Die gute Nachricht: Ja, das ist 2025 tatsächlich möglich. Die weniger gute: Nicht jeder bekommt den vollen Satz. Was Sie wirklich bekommen können und wie der Antrag funktioniert, zeigen wir Ihnen hier – Schritt für Schritt.
Übersicht: KfW-Förderung für Solarthermie 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den Einbau von Solarthermieanlagen als Teil der Energiewende im Gebäudebereich. Seit 2024 wird das Programm von der KfW (Programm 458) verwaltet und bietet direkte Investitionszuschüsse ohne Rückzahlungspflicht.
Wichtigste Eckdaten 2026
- Basis-Förderung: 30% der förderfähigen Kosten
- Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20% (befristet bis 2028)
- Einkommensbonus: +30% für Haushalte unter 40.000 € Jahreseinkommen
- Maximale Förderung: 70% (Kombination aller Boni)
- Förderhöchstgrenze: 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit
- Mindestförderbetrag: 300 € (entspricht ca. 1.000 € Investition)
Wichtig:
Der Antrag muss VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine Beauftragung vor Antragstellung führt zur Ablehnung!
Fördersätze im Detail
Basis-Förderung: 30%
Alle förderfähigen Solarthermieanlagen erhalten grundsätzlich 30% Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten. Diese Förderung gilt für:
- Warmwasserbereitung
- Heizungsunterstützung
- Kombianlagen (Warmwasser + Heizung)
- Solare Prozesswärme
- Solar unterstützte Wärmepumpen
Beispiel: Eine Solarthermieanlage für 10.000 € erhält 3.000 € Förderung (30%).
Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20%
Dieser zeitlich befristete Bonus wird gewährt beim Austausch von:
- Funktionsfähigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen
- Gasheizungen, die 20 Jahre oder älter sind
- Gasetagenheizungen, unabhängig vom Alter
Befristung: Der Geschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert:
- Bis 31.12.2028: volle 20%
- 01.01.2029 - 31.12.2029: nur noch 17%
- Ab 01.01.2030: nur noch 14%
Beispiel: Bei Austausch einer alten Ölheizung erhöht sich die Förderung von 30% auf 50% (30% Basis + 20% Geschwindigkeit).
Einkommensbonus: +30%
Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten zusätzliche 30% Förderung.
Wichtige Hinweise:
- Gilt für Selbstnutzer von Wohngebäuden
- Einkommensgrenze bezieht sich auf zu versteuerndes Einkommen (nach Abzügen)
- Nachweispflicht durch Einkommenssteuerbescheid
- Bei Ehepartnern zählt das gemeinsame Einkommen
Beispiel: Ein Haushalt mit 35.000 € Jahreseinkommen beim Ölheizungstausch erhält: 30% (Basis) + 20% (Geschwindigkeit) + 30% (Einkommen) = 70% Förderung (maximal möglich).
Maximale Förderung: 70%
Die Kombination aller Boni ist möglich, allerdings gilt eine Obergrenze von 70%:
- 30% Basis-Förderung
- +20% Geschwindigkeitsbonus
- +30% Einkommensbonus
- = 80% rechnerisch, aber begrenzt auf maximal 70%
Förderfähige Kosten und Höchstgrenzen
Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Kosten gehören:
- Anlagenkomponenten: Kollektoren, Speicher, Regelung, Pumpen, Armaturen
- Installation: Montagekosten, Anschluss an Heizsystem
- Zusatzkomponenten: Rohrleitungen, Dämmmaterial, Wärmetauscher
- Nebenkosten: Gerüst, Dachdurchführungen, hydraulischer Abgleich
- Fachplanung: Energieberater, statische Berechnungen
- Baubegleitung: Überwachung der fachgerechten Installation
Maximale förderfähige Kosten
- Wohngebäude: 60.000 € pro Wohneinheit
- Nichtwohngebäude: 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. €
Beispielrechnung Einfamilienhaus:
- Gesamtkosten Solarthermieanlage: 15.000 €
- Förderfähige Kosten: 15.000 € (unter 60.000 € Grenze)
- Förderung bei 50% (Basis + Geschwindigkeit): 7.500 €
- Eigenanteil: 7.500 €
Technische Voraussetzungen
Mindestanforderungen an die Anlage
Um förderfähig zu sein, muss die Solarthermieanlage folgende Kriterien erfüllen:
Flachkollektoren:
- Solar Keymark Zertifizierung
- Mindestkollektorfläche: 7 m² Bruttokollektorfläche (BEG EM TMA)
- Ausrichtung: Südwest bis Südost (Abweichung max. 45°)
- Neigung: 20° bis 70° zur Horizontalen
Röhrenkollektoren:
- Solar Keymark Zertifizierung
- Mindestkollektorfläche: 7 m² Aperturfläche (BEG EM TMA)
- Gleiche Ausrichtungs- und Neigungsanforderungen
Speicher:
- Mindestvolumen: 50 Liter pro m² Kollektorfläche
- Wärmedämmung nach EnEV-Anforderungen
- Bei Heizungsunterstützung: Pufferspeicher erforderlich
Tipp:
Die Solar Keymark ist das europäische Qualitätszeichen für Solarthermie. Alle namhaften Hersteller bieten zertifizierte Kollektoren an.
Weitere technische Anforderungen
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Hocheffiziente Heizungspumpe (ErP-Label A)
- Fachgerechte Installation durch qualifizierten Fachbetrieb
- Inbetriebnahmeprotokoll mit Funktionsprüfung
Antragstellung: Schritt für Schritt
Schritt 1: Vorbereitung und Planung
- Energieberatung: Optional, aber empfohlen (auch gefördert mit 80%)
- Angebote einholen: Mindestens 2-3 Fachbetriebe vergleichen
- Förderfähigkeit prüfen: Technische Anforderungen abgleichen
- Kosten kalkulieren: Gesamtinvestition und Eigenanteil berechnen
Schritt 2: Online-Antrag stellen
- Registrierung: Im KfW-Zuschussportal registrieren (seit 2024 über KfW, nicht mehr BAFA)
- Antrag ausfüllen: Alle erforderlichen Angaben eintragen
- Dokumente hochladen:
- Kostenvoranschlag des Fachbetriebs
- Technische Datenblätter der Kollektoren (Solar Keymark)
- Grundriss/Lageplan des Gebäudes
- Bei Einkommensbonus: Einkommenssteuerbescheid
- Antrag absenden: Elektronisch übermitteln
Schritt 3: Bewilligung abwarten
- Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen (aktuell)
- Zuwendungsbescheid: Schriftliche Förderzusage mit Auflagen
- Maßnahmenbeginn: Erst nach Erhalt des Bescheids beauftragen!
Wichtig:
Lieferverträge und Leistungsvereinbarungen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids geschlossen werden. Planungsleistungen sind vorher erlaubt.
Schritt 4: Umsetzung der Maßnahme
- Fachbetrieb beauftragen: Vertrag nach Bewilligung unterzeichnen
- Installation durchführen: Montage und Inbetriebnahme
- Dokumentation: Fotos, Protokolle, Rechnungen sammeln
- Frist beachten: Umsetzung innerhalb von 36 Monaten
Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen
- Frist: Bis zu 9 Monate nach Abschluss der Maßnahme
- Erforderliche Unterlagen:
- Rechnungen (detailliert und vollständig)
- Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, Überweisungsbelege)
- Inbetriebnahmeprotokoll mit Fachunternehmererklärung
- Hydraulischer Abgleich-Nachweis
- Fotos der installierten Anlage
Schritt 6: Auszahlung
- Prüfung: KfW prüft Verwendungsnachweis (2-6 Wochen)
- Auszahlung: Überweisung auf angegebenes Konto
- Abschluss: Bestätigung der Förderabwicklung
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Problem: Beauftragung vor Antragstellung oder vor Bewilligung
Folge: Förderantrag wird abgelehnt, kein Zuschuss
Lösung: Erst Antrag stellen, dann auf Bewilligung warten, dann beauftragen
Fehler 2: Unvollständige Unterlagen
Problem: Fehlende Solar Keymark, unvollständiger Kostenvoranschlag
Folge: Verzögerung der Bearbeitung, Nachforderungen
Lösung: Checkliste abarbeiten, alle Dokumente vor Antrag bereitstellen
Fehler 3: Falsche Kollektorgröße
Problem: Unterschreitung der Mindestkollektorfläche (7 m² Flach bzw. 7 m² Röhren)
Folge: Anlage nicht förderfähig
Lösung: Fachbetrieb auf Mindestanforderungen hinweisen
Fehler 4: Fristversäumnis
Problem: Umsetzung nicht innerhalb 36 Monate oder Verwendungsnachweis zu spät
Folge: Förderung verfällt teilweise oder komplett
Lösung: Zeitplan erstellen, Fristen im Kalender markieren, ggf. Fristverlängerung beantragen
Kombination mit anderen Förderungen
KfW-Förderung kombinieren
Die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss) kann mit weiteren Programmen kombiniert werden:
KfW-Ergänzungskredit 358/359
- Zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € pro Wohneinheit
- Kombination mit KfW-Zuschuss für Heizungstausch möglich
- Besonders günstig bei Haushaltseinkommen unter 90.000 €
Nicht kombinierbar:
- Doppelförderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen
- Steuerbonus §35c nicht mit KfW-Zuschuss kombinierbar
Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten zusätzliche Förderungen:
Bayern:
- 10.000-Häuser-Programm: Zusatzbonus für Solarthermie in Kombination
Baden-Württemberg:
- L-Bank: Ergänzungskredit zur KfW-Förderung möglich
Nordrhein-Westfalen:
- progres.nrw: Zusatzförderung für Solarthermieanlagen
Tipp:
Prüfen Sie regionale Programme bei Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger. Kombinationen können die Förderquote noch weiter erhöhen!
Rechenbeispiele: So viel sparen Sie
Beispiel 1: Warmwasser-Anlage ohne Heizungstausch
- Gesamtkosten: 8.000 €
- Förderung: 30% Basis = 2.400 €
- Eigenanteil: 5.600 €
- Jährliche Ersparnis: 300 € (Gas)
- Amortisation: 18,7 Jahre
Beispiel 2: Heizungsunterstützung mit Ölheizungstausch
- Gesamtkosten: 14.000 €
- Förderung: 50% (30% Basis + 20% Geschwindigkeit) = 7.000 €
- Eigenanteil: 7.000 €
- Jährliche Ersparnis: 650 € (Öl + Strom)
- Amortisation: 10,8 Jahre
Beispiel 3: Maximale Förderung (70%)
- Gesamtkosten: 16.000 €
- Förderung: 70% (30% + 20% + 30% Einkommensbonus) = 11.200 €
- Eigenanteil: 4.800 €
- Jährliche Ersparnis: 700 €
- Amortisation: 6,9 Jahre
Beispiel 4: Große Anlage mit Wärmepumpen-Kombination
- Gesamtkosten Solarthermie: 22.000 €
- Gesamtkosten Wärmepumpe: 28.000 €
- Gesamtinvestition: 50.000 €
- Förderung gesamt: 50% (kombiniert) = 25.000 €
- Eigenanteil: 25.000 €
- Jährliche Ersparnis: 2.200 € (alte Ölheizung)
- Amortisation: 11,4 Jahre
Zukunft der KfW-Förderung
Geplante Änderungen
- 2028: Reduzierung des Geschwindigkeitsbonus beginnt
- 2029: Geschwindigkeitsbonus nur noch 17%
- 2030: Geschwindigkeitsbonus nur noch 14%
- Ab 2031: Geschwindigkeitsbonus könnte entfallen
Die Basis-Förderung von 30% bleibt voraussichtlich bis mindestens 2030 bestehen, da sie Teil der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung ist.
Haushaltsplanung 2025-2028
Für die BEG-Förderung sind im Bundeshaushalt 2025-2028 folgende Mittel eingeplant:
- 2025: 15,5 Milliarden € (alle BEG-Maßnahmen)
- 2026: 14,2 Milliarden €
- 2027: 13,8 Milliarden €
Solarthermieanlagen haben bisher nur einen kleinen Teil dieser Mittel in Anspruch genommen, sodass ausreichend Budget verfügbar ist.
Fazit
Die KfW-Förderung (seit 2024 über KfW statt BAFA) macht Solarthermieanlagen extrem attraktiv. Mit bis zu 70% Zuschuss amortisiert sich die Investition je nach Konstellation bereits nach 7-12 Jahren. Der Geschwindigkeitsbonus läuft 2028 aus – wer jetzt plant, profitiert maximal. Besonders lohnend ist die Kombination von Solarthermie mit Wärmepumpen beim Heizungstausch. Wichtig: Antrag immer VOR Beauftragung im KfW-Portal stellen und alle technischen Mindestanforderungen einhalten.
Ihre nächsten Schritte
- Förderfähigkeit prüfen: Technische Anforderungen mit Ihrem Vorhaben abgleichen
- Angebote einholen: Qualifizierte Fachbetriebe kontaktieren (mindestens 3)
- Förderquote berechnen: Welche Boni stehen Ihnen zu?
- Energieberatung: Optional, aber empfohlen (ebenfalls gefördert)
- Antrag vorbereiten: Alle Unterlagen zusammenstellen
- Antrag stellen: Online im KfW-Zuschussportal
- Bewilligung abwarten: NICHT vorher beauftragen!
- Umsetzung: Nach Bewilligung starten
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Weiterlesen: Unser umfassender Förderratgeber für Heizungstausch erklärt alle BEG-Boni im Detail. Planen Sie eine Wärmepumpe? Dann lesen Sie auch unseren Wärmepumpen-Kostenratgeber. HeizCenter berät Sie vor Ort in Augsburg, Ulm und Memmingen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Förderung bekomme ich für Solarthermie 2026?
Die Basis-Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten. Mit Klima-Geschwindigkeitsbonus (20% bei Öl-/Gasheizungstausch) und Einkommensbonus (30% bei Einkommen unter 40.000 €) sind bis zu 70% Zuschuss möglich. Maximal werden 60.000 € Investitionskosten pro Wohneinheit gefördert.
Wie beantrage ich die KfW-Förderung für Solarthermie?
Seit Januar 2024 läuft die Heizungsförderung über die KfW (BEG-Programm 458), nicht mehr über BAFA. Antrag online über das KfW-Zuschussportal stellen – zwingend VOR Vertragsabschluss mit Fachbetrieb. Nach Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit für Umsetzung und Verwendungsnachweis.
Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
Der Antrag muss vor Vertragsabschluss bei der KfW eingereicht werden. Nach Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit für Installation und Verwendungsnachweis. Der Geschwindigkeitsbonus (20%) läuft 2028 aus – danach sinkt die Förderung schrittweise auf 30% Basis.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Ja, aber eingeschränkt: KfW BEG-Einzelmaßnahmen (458) lassen sich mit KfW-Effizienzhausförderung kombinieren, sofern keine Doppelförderung derselben Maßnahme erfolgt. Regionale Programme (z.B. Bayern 10.000-Häuser-Programm, L-Bank) sind zusätzlich möglich. Energieberatung wird separat mit 80% gefördert.
Welche Solarthermieanlagen sind förderfähig?
Förderfähig sind Anlagen mit Solar-Keymark-Zertifikat und Mindestkollektorfläche von 7 m² (Bestandsgebäude) bzw. 20 m² (Neubau). Warmwasseranlagen benötigen mindestens 20% solare Deckung, Kombianlagen mindestens 50 kWh/m² Jahresertrag. Nur Fachbetriebe aus der Energieeffizienz-Expertenliste dürfen installieren.
Wie lange dauert es bis zur Förderauszahlung?
Nach Antragstellung: 4-8 Wochen Bearbeitungszeit für Bewilligung. Nach Installation und Verwendungsnachweis: 6-12 Wochen bis zur Auszahlung. Planen Sie insgesamt 3-6 Monate vom Antrag bis zum Geldeingang ein. Bei unvollständigen Unterlagen verlängert sich die Frist erheblich.
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