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Heizungsförderung 2026: So holen Sie sich bis zu 21.000 € zurück

HeizCenter Redaktion4. Februar 202612 Min. Lesezeit
Förderung
BEG
KfW
Wärmepumpe
Zuschuss
Steuerbonus

Der Staat zahlt bis zu 70% Ihrer neuen Heizung – das sind bei einer Wärmepumpe schnell 15.000 bis 21.000 Euro. Trotzdem verschenken viele Hausbesitzer Geld, weil sie Fristen verpassen oder Anträge falsch stellen. Hier erfahren Sie, wie Sie das Maximum herausholen.

Über 400 Förderanträge begleitet 0 abgelehnte Anträge bei korrekter Abwicklung

Die 4 Förder-Bausteine auf einen Blick

Die Heizungsförderung 2025 ist ein Baukastensystem. Je nachdem, wer Sie sind und was Sie austauschen, können Sie verschiedene Bausteine kombinieren:

30%
Grundförderung
Bekommt jeder – Selbstnutzer, Vermieter, WEG
+20%
Klimageschwindigkeits-Bonus
Für Selbstnutzer, die eine alte Heizung rauswerfen (Gas >20 Jahre, Öl, Nachtspeicher)
+30%
Einkommensbonus
Bei Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr (nur Selbstnutzer)
+5%
Effizienzbonus
Für Wärmepumpen mit Propan (R290) oder Erdwärme/Grundwasser
Rechenbeispiel

Rechnerisch kommen Sie auf 85% – aber gedeckelt wird bei 70%. Bei 30.000 € Investition sind das maximal 21.000 € Zuschuss.


Was wird überhaupt gefördert?

Seit 2024 sind fossile Heizungen raus. Gefördert werden nur noch klimafreundliche Systeme:

✓ Förderfähig
  • Wärmepumpen (30-70%)
  • Pelletheizungen (30-60% + 2.500 € Emissionsbonus)
  • Solarthermie (30-70%)
  • Brennstoffzellen (30-70%)
  • Fernwärmeanschluss (30-70%)
✗ Keine Förderung
  • • Gasheizungen (auch neue!)
  • • Ölheizungen
  • • H2-Ready nur Mehrkosten
  • • Hybridheizungen mit >35% Gasanteil

Wer kriegt was? Drei Szenarien aus der Praxis

👤
Familie Müller, Augsburg
Selbstnutzer, 25 Jahre alte Gasheizung, Einkommen 45.000 €
Investition
28.000 €
Förderung
30% + 20% = 50% → 14.000 €
Eigenanteil
14.000 €
Monatlich (10J Kredit)
~125 €
👥
Ehepaar Schmidt, Bobingen
Rentner, Ölheizung, Einkommen 32.000 €, Wärmepumpe mit R290
Investition
30.000 €
Förderung
30% + 20% + 30% + 5% = 70% → 21.000 €
Eigenanteil
9.000 €
Das Beste:
Maximum erreicht!
🏢
Herr Weber, Günzburg
Vermieter, MFH mit 4 Wohnungen
Investition
55.000 €
Förderfähig
30.000 + 3×15.000 = 75.000 €
Förderung
30% von 55.000 € = 16.500 €
Hinweis
Kein Klimabonus für Vermieter

Der Antragsprozess – So geht's richtig

Die #1 Regel

Niemals mit den Arbeiten anfangen, bevor Sie die Förderzusage haben! Auch kein „schon mal Material bestellen" oder „Termin für Installation machen". Das kostet Sie die komplette Förderung.

1
Angebot mit „aufschiebender Bedingung" unterschreiben

Im Vertrag muss stehen: „Wirksamkeit unter Vorbehalt der Förderzusage". Dann können Sie bei Ablehnung kostenfrei zurücktreten.

2
Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen

Der Fachbetrieb oder Energieberater erstellt die BzA mit der 15-stelligen ID. Diese brauchen Sie für den Antrag.

3
Online-Antrag bei der KfW stellen

Im Portal „Meine KfW" registrieren, BzA-ID eingeben, fertig. Bei vollständigen Unterlagen kommt die Zusage oft binnen Minuten.

4
Erst NACH Zusage: Installation beauftragen

Jetzt darf's losgehen! Sie haben 36 Monate Zeit, die Maßnahme abzuschließen.

5
Nachweise einreichen, Geld kassieren

Rechnungen + Bestätigung nach Durchführung (BnD) hochladen. Die KfW überweist direkt auf Ihr Konto.


Steuerbonus als Alternative?

Es gibt auch den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20% der Kosten über 3 Jahre verteilt. Aber rechnen wir mal:

Kriterium BEG-Förderung Steuerbonus
Maximaler Prozentsatz Bis 70% 20%
Bei 30.000 € Investition Bis 21.000 € 6.000 €
Auszahlung Direkt nach Installation Verteilt über 3 Jahre
Für Vermieter? Ja (30%) Nein

Der Steuerbonus macht nur Sinn, wenn Sie aus irgendeinem Grund keine BEG-Förderung bekommen können. Ansonsten: Immer BEG wählen!


Die häufigsten Fehler (und wie Sie sie vermeiden)

Arbeiten vor Antragstellung

Auch ein „vorbereitender" Termin mit dem Heizungsbauer zählt als Beginn. Förderung = 0 €.

Aufschiebende Bedingung vergessen

Ohne diese Klausel im Vertrag tragen Sie das volle Risiko bei Ablehnung.

Einkommensnachweis fehlt

Für den 30% Einkommensbonus brauchen Sie die Steuerbescheide 2022/2023. Rechtzeitig suchen!

Falsche Wärmepumpe gewählt

Für den 5% Effizienzbonus brauchen Sie Propan (R290) oder Erdwärme. R32 zählt NICHT.


Zeitfenster nutzen: Jetzt handeln!

Wichtig zu wissen

Der Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3%. Wer also 2026 handelt, bekommt mehr als wer 2030 handelt. Und nach der nächsten Bundestagswahl könnte das gesamte Fördersystem angepasst werden.


Brauchen Sie Hilfe beim Förderantrag?

Die Förderabwicklung kann nerven – Formulare, Fristen, technische Anforderungen. Deshalb machen wir das bei HeizCenter komplett für Sie – ob in Augsburg, Ulm oder Memmingen:

  • Persönliche Fördermittelberechnung
  • Erstellung der BzA durch unsere Energieexperten
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Prüfung regionaler Zusatzförderungen
  • Komplette Dokumentation für die Nachweise

Kostenlose Förderberatung

Wir berechnen, wie viel Förderung für Sie drin ist – und übernehmen auf Wunsch den gesamten Antragsprozess.

Erfahren Sie in unserem Ratgeber, was eine Wärmepumpe 2026 tatsächlich kostet – inklusive Förderberechnung. Oder informieren Sie sich über die KfW-Förderung für Solarthermie-Anlagen, die sich besonders gut mit einer neuen Heizungsanlage kombinieren lässt.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Heizung 2026?

Die maximale Förderung beträgt 70% der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 21.000 Euro Zuschuss. Das erreichen Sie, wenn Sie alle vier Förderbausteine kombinieren: 30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeits-Bonus + 30% Einkommensbonus + 5% Effizienzbonus. Bei 30.000 Euro Investition erhalten Sie maximal 21.000 Euro zurück.

Wer kann die Heizungsförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Selbstnutzer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften für bestehende Wohngebäude. Voraussetzung ist ein Gebäude, das vor dem 1. Januar 2024 gebaut wurde. Die 30% Grundförderung steht allen offen, während Klimabonus und Einkommensbonus nur Selbstnutzern vorbehalten sind.

Welche Einkommensgrenze gilt für den 30% Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus von 30% wird gewährt, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro pro Jahr beträgt. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Steuerbescheide der letzten zwei Jahre. Bei einem Paar zählt das gemeinsame Einkommen beider Partner.

Muss ich den Förderantrag vor oder nach dem Einbau stellen?

Zwingend vor Beginn jeglicher Arbeiten. Auch Vertragsunterzeichnung oder Materialbestellung gelten als Maßnahmenbeginn und führen zum Förderverlust. Unterschreiben Sie Verträge nur mit aufschiebender Bedingung und stellen Sie den Antrag erst nach Erhalt der KfW-Zusage los. Erst nach Förderzusage darf installiert werden.

Wie lange dauert es, bis die Förderung ausgezahlt wird?

Nach vollständiger Antragsstellung erhalten Sie oft innerhalb von Minuten eine Zusage bei automatisierter Prüfung. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie Rechnungen und Bestätigung nach Durchführung ein. Die Auszahlung erfolgt dann in der Regel binnen 4-8 Wochen direkt auf Ihr Konto.

Kann ich als Mieter auch Förderung für eine neue Heizung bekommen?

Nein, als Mieter sind Sie nicht antragsberechtigt. Die Förderung steht nur Eigentümern zu – also Ihrem Vermieter. Er kann die Förderung beantragen, wenn er die Heizung modernisiert. Als Mieter haben Sie aber nach dem Heizungsgesetz ein Recht darauf, dass Ihr Vermieter die Heizung auf dem Stand der Technik hält.

Welches KfW-Programm ist für die Heizungsförderung zuständig?

Seit dem 1. Januar 2024 läuft die Heizungsförderung über die KfW-Förderung 458 (Zuschuss Heizungsoptimierung) in Kombination mit der BEG-Einzelmaßnahme. Früher war die BAFA zuständig – diese Zuständigkeit wurde zur KfW verlagert. Förderanträge stellen Sie online im Portal „Meine KfW".

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