HeizCenter

Förderung & Zuschüsse 2026

Bis zu 70% Zuschuss für Ihre neue Heizung. Wir helfen bei der Antragstellung.

BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die BEG ist das wichtigste Förderprogramm für den Heizungstausch und energetische Sanierungen. Sie erhalten einen direkten Zuschuss auf die Investitionskosten.

BEG-Budget 2026: Was Sie wissen sollten

Das Gesamtbudget für die BEG-Förderung sinkt 2026 auf rund 12 Mrd. Euro (2025: 15,3 Mrd. Euro). Für Hausbesitzer gibt es aber eine gute Nachricht:

  • Heizungstausch (BEG-EM): Budget sogar erhöht auf 7,7 Mrd. Euro (+600 Mio.)
  • Vollsanierung (BEG-WG): Budget auf 2,0 Mrd. Euro reduziert (2025: 4,9 Mrd.)

Fazit: Die Heizungsförderung (bis 70% Zuschuss) ist 2026 in vollem Umfang verfügbar. Bei Vollsanierungen zum Effizienzhaus empfehlen wir eine frühzeitige Antragstellung.

Heizungsförderung (KfW)

KfW 458Privatpersonen
bis 70%
  • ✓ Grundförderung: 30%
  • ✓ Klimageschwindigkeitsbonus: +20%
  • ✓ Einkommensbonus: +30%
  • ✓ Max. 70% Gesamtförderung

Förderfähige Kosten bis 30.000€ (1. Wohneinheit)

KfW 458 Details
KfW 459Unternehmen (Wohngebäude)
bis 35%
  • ✓ Grundförderung: 30%
  • ✓ Effizienzbonus: +5%
  • ✓ Für Vermieter & WEG

Förderfähige Kosten bis 30.000€ pro Wohneinheit

KfW 459 Details
KfW 522Nichtwohngebäude
bis 35%
  • ✓ Grundförderung: 30%
  • ✓ Effizienzbonus: +5%
  • ✓ Gewerbe, Industrie, Kommune

Für Nichtwohngebäude aller Art

KfW 522 Details

Einzelmaßnahmen (BAFA)

Anlagentechnik (außer Heizung)
15%
  • ✓ Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • ✓ Solarthermische Anlagen
  • ✓ Gebäudeautomation

Mindestinvestition: 300€ (brutto)

BAFA Anlagentechnik
Heizungsoptimierung
15%
  • ✓ Hydraulischer Abgleich
  • ✓ Austausch Heizungspumpe
  • ✓ Dämmung Rohrleitungen
  • ✓ Thermostatventile

Emissionsminderung Biomasse: bis 50%

BAFA Heizungsoptimierung

Wichtig zu wissen

  • • Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
  • • Nur zertifizierte Fachbetriebe (wie HeizCenter) sind berechtigt
  • • Auszahlung nach Fertigstellung und Verwendungsnachweis
  • • Kombination mit KfW-Kredit möglich
  • • Einkommensbonus bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000€/Jahr
  • Ab 2026: Luft-Wärmepumpen müssen 10 dB(A) unter dem EU-Ökodesign-Grenzwert liegen (vorher 5 dB) — prüfen Sie vor dem Kauf die Schallwerte

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Alternative zur direkten Förderung: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

20% Steuerbonus

Verteilt über 3 Jahre direkt von der Steuerschuld abziehbar:

  • Jahr 17% der Aufwendungen
  • Jahr 27% der Aufwendungen
  • Jahr 36% der Aufwendungen

Voraussetzungen:

  • ✓ Selbstgenutztes Wohneigentum
  • ✓ Gebäude älter als 10 Jahre
  • ✓ Durchführung durch Fachunternehmen
  • ✓ Max. Steuerermäßigung: 40.000€
  • ✓ Nicht kombinierbar mit BEG-Förderung
§ 35c EStG Gesetzestext

Tipp: Die steuerliche Förderung ist besonders interessant, wenn Sie keinen Anspruch auf den Einkommensbonus haben oder die Förderung flexibel über 3 Jahre verteilen möchten.

KfW-Kreditprogramme

KfW 358/359Ergänzungskredit

Zinsgünstiger Kredit ergänzend zum KfW-458-Zuschuss für Heizungstausch und Einzelmaßnahmen

  • • Bis 120.000€ pro Wohneinheit
  • 358: Zinsen ab 0,01% (Einkommen ≤90.000€)
  • 359: Für Unternehmen und höhere Einkommen
  • • Laufzeit: 4–35 Jahre

Voraussetzung: Förderzusage für KfW 458/459 oder BAFA-Einzelmaßnahme

KfW 358/359 Details
KfW 261Wohngebäude Kredit

Zinsgünstiger Kredit für Sanierung zum Effizienzhaus

  • • Bis 150.000€ pro Wohneinheit
  • • Tilgungszuschuss: 5% bis 45%
  • • Kombinierbar mit BEG-Zuschuss
KfW 261 Details
KfW 297/298Klimafreundlicher Neubau

Kredit für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden

  • • Bis 150.000€ pro Wohneinheit
  • • Zinsvergünstigung für Effizienzhaus 40
  • • Nachhaltigkeitsklasse mit QNG-Siegel
KfW 297/298 Details

So beantragen Sie Ihre Förderung

1

Beratung

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermöglichkeiten

2

Antrag

Antragstellung vor Maßnahmenbeginn (wir helfen Ihnen)

3

Umsetzung

Installation durch zertifizierten Fachbetrieb

4

Auszahlung

Nach Verwendungsnachweis erfolgt die Auszahlung

Wir übernehmen die Antragstellung

Als zertifizierter Fachbetrieb unterstützen wir Sie bei allen Schritten der Förderantragstellung - von der Beratung bis zur Auszahlung.

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Ausblick: Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) weiterentwickelt werden. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der politischen Abstimmung. Ziel ist es, Sanierungsanreize zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen.

Für Hausbesitzer bedeutet das: Die bestehenden BEG-Förderprogramme bleiben bis auf Weiteres gültig. Wer jetzt einen Heizungstausch plant, kann die aktuelle Förderung nutzen — unabhängig von der Gesetzesreform.

Rechtlicher Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Förderprogramme, Förderhöhen und Fördervoraussetzungen können sich jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche und aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen: KfW, BAFA oder Ihren Steuerberater.

Stand der Informationen: Februar 2026. Rechtsgrundlagen: BEG-Förderrichtlinie, § 35c EStG.