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Wärmepumpen-Kostenrechner

Berechnen Sie in wenigen Schritten die Kosten Ihrer neuen Wärmepumpe inkl. staatlicher Förderung

Wärmepumpen-Kostenrechner

Berechnen Sie die Kosten für Ihre neue Wärmepumpe inkl. KfW 458 Förderung

50 m²400 m²
1 Person8+ Personen

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000€/Jahr. Nachweis durch Steuerbescheid erforderlich.

Hinweis: Dies ist eine Schätzung basierend auf Durchschnittswerten. Die tatsächlichen Kosten können je nach individuellen Gegebenheiten variieren.

Berechnung basiert auf Durchschnittswerten. Förderung gemäß KfW 458 (Stand 2025). Max. 70% Förderung, förderfähige Kosten bis 30.000€.

Was beinhaltet die Berechnung?

Enthalten im Preis

  • Wärmepumpen-Gerät (inkl. Außen- und Inneneinheit)
  • Installation durch zertifizierte Fachbetriebe
  • Hydraulischer Abgleich
  • Demontage und Entsorgung alter Heizung
  • Inbetriebnahme und Einweisung

Zusätzliche Kosten möglich

  • "Erdarbeiten (bei Erdwärmepumpen)
  • "Zusätzliche Heizkörper oder Fußbodenheizung
  • "Warmwasserspeicher (falls nicht vorhanden)
  • "Elektroinstallation (Starkstromanschluss)
  • "Dämmungsmaßnahmen bei Altbauten

KfW 458: Bis zu 70% Zuschuss möglich

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das KfW-Programm 458 unterstützt Sie beim Umstieg auf eine Wärmepumpe mit attraktiven Zuschüssen:

30%
Grundförderung für alle Wärmepumpen
+20%
Klimageschwindigkeitsbonus (bis Ende 2028)
+30%
Einkommensbonus (bis 40.000€/Jahr)

Hinweis: Der Rechner berücksichtigt die Standard-BEG-Förderung von 50% (30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus). Mit Einkommensbonus sind bis zu 70% möglich. Alternativ: Steuerbonus nach § 35c EStG (20% über 3 Jahre).

Quellen: KfW, BAFA | Stand: Januar 2025

Persönliche Beratung gewünscht?

Unsere Experten erstellen Ihnen ein individuelles Angebot basierend auf Ihrer Immobilie und beraten Sie zu allen Fördermöglichkeiten.

Rechtlicher Hinweis: Die berechneten Kosten sind unverbindliche Richtwerte und können je nach individuellen Gegebenheiten variieren. Für ein verbindliches Angebot kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Förderinformationen ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die aktuellen Förderbedingungen bei der KfW und BAFA. Rechtsgrundlagen: BEG-Förderrichtlinie, § 35c EStG. Stand: Januar 2025.