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Heizungsförderung 2027: Stichtag 31.01.2027 & Wertschöpfungsbonus

HeizCenter Redaktion23. Oktober 202611 Min. Lesezeit
Heizungsförderung 2027
Wärmepumpe Förderung 2027
KfW 458
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Wertschöpfungsbonus
Förderung Bayern
BEG

Wer in Augsburg, Ulm, Memmingen oder Landsberg für 2027 eine Wärmepumpe plant, hat ein Datum im Kalender: den 31. Januar 2027. Bis dahin gelten für den KfW-Zuschuss noch 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 28.000 € förderfähige Kosten – ab dem 1. Februar sinken beide Werte, danach jedes halbe Jahr weiter. Dazu hat die Bundesregierung am 8. Juli 2026 Eckpunkte für einen „Wertschöpfungsbonus“ für EU-gefertigte Wärmepumpen im ersten Quartal 2027 veröffentlicht, die die KfW wiedergibt. Dieser Artikel trennt, was heute gilt, was nur angekündigt ist und was die Frist in Euro bedeutet.

Stand: 23. Oktober 2026 – alle Förderwerte am selben Tag gegen kfw.de/458 geprüft.

✓ 3 Standorte in Bayern & BW ✓ Beratung + Bestätigung zum Antrag (BzA) ✓ Partner: Viessmann, Vaillant, Buderus, Wolf, Bosch, Daikin, ZEWOTHERM
Für die Frist zählt der KfW-Antrag, nicht der Einbau. Wer als Selbstnutzer mit passender Altheizung bis 31.01.2027 beantragt, kann bei mindestens 28.000 € förderfähigen Kosten ohne Einkommensbonus mit 12.880 € rechnen – ab 01.02.2027 sind es 11.445 €. Der Wertschöpfungsbonus ist nur angekündigt; für EU-gefertigte Wärmepumpen bliebe der Gesamtsatz bei 30 % – Warten bringt nach heutigem Stand nichts.

Was gilt heute? Die Heizungsförderung im Oktober 2026

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für den KfW-Zuschuss 458, zusammengefasst in der KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026 (abgerufen 23.10.2026). Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung und – nur für selbstnutzende Eigentümer – aus bis zu zwei Boni:

Baustein Fördersatz Für wen Bedingung
Grundförderung 30 % alle Antragsteller, auch Vermieter bestehendes Wohngebäude, kein Neubau
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % nur Selbstnutzer Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; Antrag bis 31.01.2027, danach sinkend
Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % nur Selbstnutzer zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € – Durchschnitt des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antragseingang (Antrag 2026: 2023/24, Antrag 2027: 2024/25); mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind steigt jede Grenze einmalig um 10.000 € (nicht je Kind)
Obergrenze 70 % (80 %) je Wohneinheit 80 % nur mit dem 40-%-Einkommensbonus
Höchstbetrag der förderfähigen Kosten 28.000 € 1. Wohneinheit Obergrenze der Kosten, auf die der Fördersatz angewendet wird – nicht der maximale Zuschuss; 15.000 € je 2.–6. Wohneinheit, 8.000 € ab der 7.

Quelle: KfW, Heizungsförderung 458 (abgerufen 23.10.2026). Dort heißt es: „Der Zuschuss setzt sich aus der Grundförderung von 30 % und für selbstnutzende Eigentümer gegebenenfalls aus einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen.“ Vermieter erhalten also nur die 30 %. Details: Förderseite und BEG-Förderung 2026.


Was ändert sich am 1. Februar 2027?

Zwei Werte sinken halbjährlich. Die KfW auf der Produktseite 458 (abgerufen 23.10.2026):

  • Klimageschwindigkeitsbonus: „Er sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 %. Für Antragstellungen ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.“
  • Höchstbetrag der förderfähigen Kosten: „Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.“

Daraus folgt rechnerisch dieser Fahrplan für ein Einfamilienhaus (die Zwischenwerte nennt die KfW nicht ausdrücklich):

Antrag gestellt Klimabonus Höchstbetrag der förderfähigen Kosten (1. WE) Grund + Klima
bis 31.01.2027 16 % 28.000 € 46 %
01.02. – 31.07.2027 12 % 27.250 € 42 %
01.08.2027 – 31.01.2028 8 % 26.500 € 38 %
01.02. – 31.07.2028 4 % 25.750 € 34 %
01.08.2028 – 31.01.2029 0 % 25.000 € 30 %

Danach sinkt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten laut KfW weiter um 750 € je Halbjahr.

Wichtig:

Maßgeblich ist das Datum, an dem Ihr Antrag im Portal „Meine KfW“ eingeht – nicht das Datum des Angebots, des Vertrags oder der Installation.


Rechenbeispiel: Antrag bis 31.01.2027 oder ab 01.02.2027?

Annahmen: Einfamilienhaus im Landkreis Augsburg, Ölheizung raus, Luft-Wasser-Wärmepumpe rein, förderfähige Kosten laut Angebot 30.000 €; Zeilen (a) bis (d) selbst bewohnt, Zeile (e) vermietet. Gerechnet wird mit dem Höchstbetrag der förderfähigen Kosten – der Kostenobergrenze, auf die der Fördersatz angewendet wird, nicht dem maximalen Zuschuss: 28.000 € bis 31.01.2027, 27.250 € ab 01.02.2027.

Haushalt Antrag bis 31.01.2027 Antrag ab 01.02.2027 Differenz
(a) ohne Einkommensbonus
Einkommen über 50.000 €
30 + 16 = 46 % von 28.000 € = 12.880 € 30 + 12 = 42 % von 27.250 € = 11.445 € −1.435 €
(b) Einkommensbonus 10 %
bis 50.000 €
30 + 16 + 10 = 56 % von 28.000 € = 15.680 € 30 + 12 + 10 = 52 % von 27.250 € = 14.170 € −1.510 €
(c) Einkommensbonus 30 %
bis 40.000 €
30 + 16 + 30 = 76 % → Deckel 70 % von 28.000 € = 19.600 € 30 + 12 + 30 = 72 % → Deckel 70 % von 27.250 € = 19.075 € −525 €
(d) Einkommensbonus 40 %
bis 30.000 €
30 + 16 + 40 = 86 % → Deckel 80 % von 28.000 € = 22.400 € 30 + 12 + 40 = 82 % → Deckel 80 % von 27.250 € = 21.800 € −600 €
(e) Vermieter
nur Grundförderung
30 % von 28.000 € = 8.400 € 30 % von 27.250 € = 8.175 € −225 €

Die KfW rechnet in ihrer Pressemitteilung dasselbe wie Zeile (d): Eine Familie mit 40.000 € Einkommen und Kind (Grenze daher 40.000 €) erhält „bis zum 31. Januar 2027 für eine neue Wärmepumpe, die 32.000 Euro kostet, eine Förderung von maximal 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro)“. Alle Beträge sind Rechenbeispiele ohne Gewähr; verbindlich ist allein die Förderzusage der KfW. Ihre eigene Zahl liefert unser Förder- und Kostenrechner (Werte für Antrag bis 31.01.2027) mit Einkommensstufen; die Investitionskosten in der Region stehen in Wärmepumpe Kosten 2026.


Für wen ist die Frist 31. Januar 2027 wirklich wichtig?

  • Selbstnutzer ohne oder mit 10 % Einkommensbonus: größter Verlust – 1.435 bzw. 1.510 €, rund 10 bis 11 % des Zuschusses. Antrag vor dem 1. Februar lohnt sich klar.
  • Selbstnutzer mit 30 % Einkommensbonus: bis 31.07.2027 schützt der 70-%-Deckel (−525 €). Ab 01.08.2027 greift er nicht mehr: 30 + 8 + 30 = 68 % von 26.500 € = 18.020 €, also 1.580 € weniger als heute.
  • Selbstnutzer mit 40 % Einkommensbonus: −600 €; ab 01.08.2027 liegt auch hier der rechnerische Satz unter dem 80-%-Deckel.
  • Vermieter: −225 € je Halbjahr. Risiko: ein nicht in der EU gefertigtes Gerät, falls der Wertschöpfungsbonus so kommt.

Pellet, Hybrid und Fernwärme im Vergleich: Förderung Heizung 2026.


Wertschöpfungsbonus: Was ist angekündigt – und was nicht?

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 Eckpunkte veröffentlicht, die die KfW so wiedergibt (Pressemitteilung, abgerufen 23.10.2026): „Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.“

Die Produktseite 458 ist vorsichtiger: Für Wärmepumpen, „die innerhalb der EU und deren assoziierten Märkten produziert wurden“, bleibe die Grundförderung von 30 % „weiterhin möglich“; für Geräte von außerhalb „könnte die Grundförderung beispielsweise auf 15 % sinken“. Und: „Details zum Wertschöpfungsbonus sollen im 2. Halbjahr 2026 durch das BMWE bekanntgegeben werden.“ Am 23.10.2026 stehen diese Details dort noch nicht. Falls der Plan so kommt:

  • EU-gefertigte Wärmepumpe: 15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus = 30 %. Der Gesamtsatz bliebe damit unverändert.
  • Nicht in der EU gefertigte Wärmepumpe: nur 15 % Grundförderung – bei 27.250 € förderfähigen Kosten rechnerisch 4.087,50 € weniger Zuschuss.
  • Offen: der Starttermin im Quartal (auch vor dem 31. Januar möglich), die Definition von „in der EU gefertigt“, weitere Kriterien.

Wichtig:

Der Wertschöpfungsbonus ist eine Ankündigung („soll“), kein geltendes Recht – planen Sie nur mit den Werten, die heute auf kfw.de/458 stehen. Ob ein bestimmtes Modell die künftigen Kriterien erfüllt (Herstellungsort, Wertschöpfungsanteil), klären wir mit dem Hersteller, sobald das BMWE die Details veröffentlicht hat. Wer ein EU-gefertigtes Gerät plant, gewinnt nach heutigem Stand durch Warten nichts – verliert aber am 1. Februar 4 Punkte Klimabonus und 750 € beim Höchstbetrag der förderfähigen Kosten.


Haushalt 2027: Reicht das Geld für die Heizungsförderung?

Die KfW schreibt: „Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.“ Die Mittel kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der Regierungsentwurf 2027 sieht dort laut Bundestag, hib 646/2026 vom 17.08.2026 (abgerufen 23.10.2026) für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ 12,56 Milliarden Euro vor, „rund 590 Millionen Euro mehr als 2026“; davon entfallen „rund 8,24 Milliarden Euro auf Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – zu diesem Programmteil gehört der Zuschuss 458. Beschlossen ist das nicht: Nach dem Zeitplan des Bundestages (abgerufen 23.10.2026) folgen die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 12.11.2026 und die zweite und dritte Lesung mit Schlussabstimmung vom 24. bis 27.11.2026.

Bei einer Anhörung des Umweltausschusses am 07.10.2026 (Bundestag, hib 786/2026, abgerufen 23.10.2026) warnte das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, die Deckelung des CO₂-Preises – vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossen, Korridor 55–65 €/t auch 2027 (Bundestag, Textarchiv, 15.10.2026, abgerufen 23.10.2026) – reiße 2027 im KTF eine Finanzierungslücke von „schätzungsweise vier Milliarden Euro“. Die KfW erklärte im Juli 2026, bereits bestehende Zusagen behielten ihre Gültigkeit. Wie der Haushalt 2027 ausfällt, entscheidet der Bundestag Ende November.


6 bis 12 Wochen Vorlauf: Reicht die Zeit bis zum 31. Januar?

Ja – wenn Sie jetzt starten. Vom 23.10.2026 bis zum 31. Januar 2027 sind es 100 Tage; je später, desto knapper die Termine für Beratung, Angebot und BzA (der 31.01.2027 ist ein Sonntag; die BzA Ihres Fachbetriebs muss vorliegen – planen Sie Freitag, den 29.01., als letzten Werktag ein). Die Vorlaufzeit bis zur Installation beträgt bei uns aktuell etwa 6 bis 12 Wochen (siehe Wärmepumpe). Für die Frist zählt aber der Antrag, nicht der Einbau. Die KfW regelt den Vorhabenbeginn so (Produktseite 458, abgerufen 23.10.2026):

  • „Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten.“
  • „Ohne diese Bedingung gilt der Vertragsabschluss als schädlicher Vorhabenbeginn.“
  • „Zusätzlich müssen Anträge in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.“

Der Einbau darf also nach dem Antrag liegen – im Frühjahr 2027, sobald die Zusage vorliegt; die Bedingung formulieren wir nach dem KfW-Muster.

So läuft es bei HeizCenter ab

  1. Beratung vor Ort in Augsburg, Ulm, Memmingen, Landsberg und Umgebung. Für ältere Gebäude: Wärmepumpe im Altbau.
  2. Angebot mit förderfähigen Kosten – getrennt ausgewiesen.
  3. Vertrag mit aufschiebender Bedingung – der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn die KfW zugesagt hat; bleibt die Zusage aus, wird er nicht wirksam.
  4. Bestätigung zum Antrag (BzA) – erstellen wir als Fachunternehmen.
  5. Antrag im Portal „Meine KfW“ – stellen Sie selbst mit der 15-stelligen BzA-ID, vor dem 1. Februar 2027 und vor jedem Handgriff vor Ort.
  6. Zusage abwarten, dann Einbau – mit 6 bis 12 Wochen Vorlauf.
  7. Nachweise einreichen – wer den Einkommensbonus zu den seit 21.07.2026 gültigen Konditionen beantragt hat, kann die Nachweise voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichen.

Wichtig:

In Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften beantragt die Boni nur der Eigentümer der selbst genutzten Wohneinheit – per Zusatzantrag, spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor der Nachweiseinreichung für den Basisantrag.


Gibt es in Bayern eine zusätzliche Landesförderung?

Das frühere Landesprogramm ist beendet: Das bayerische 10.000-Häuser-Programm „wurde am 24.04.2022 nach dem Ausschöpfen der letzten Antragskontingente eingestellt“, „eine Wiederaufnahme des Programms ist nicht vorgesehen“ (Energie-Atlas Bayern, abgerufen 23.10.2026). Ein Nachfolgeprogramm des Freistaats für den Heizungstausch ist uns zum 23.10.2026 nicht bekannt. Für Eigentümer in Bobingen oder Klosterlechfeld zählt deshalb die KfW-Förderung; für Gutenzell-Hürbel (Baden-Württemberg) gilt dieser Abschnitt nicht – Landes- und kommunale Programme prüfen wir im Beratungsgespräch.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange gibt es die Heizungsförderung noch?

Ein Enddatum nennt die KfW auf der Produktseite 458 nicht; prüfen Sie vor dem Antrag die Geltungsdauer der aktuellen Förderrichtlinie. Einen Abbau in Stufen gibt es aber: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab 01.08.2028, der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt halbjährlich um 750 €. Die Grundförderung beträgt heute 30 %. Angekündigt ist für das erste Quartal 2027 (Starttermin offen): 15 % für alle Wärmepumpen plus 15 % Wertschöpfungsbonus für EU-gefertigte – Gesamtsatz dann 30 %. Alles unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Was ändert sich bei der Wärmepumpen-Förderung 2027?

Zum 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 % und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten von 28.000 auf 27.250 €. Für Selbstnutzer ohne Einkommensbonus sind das bei 30.000 € Investition 11.445 statt 12.880 € Zuschuss. Dazu hat die Bundesregierung am 08.07.2026 Eckpunkte für einen Wertschöpfungsbonus im ersten Quartal 2027 veröffentlicht, die die KfW wiedergibt; die Details stehen noch aus.

Zählt für die Frist 31.01.2027 der Antrag oder der Einbau?

Der Antrag im Portal „Meine KfW“. Dafür brauchen Sie einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und die Bestätigung zum Antrag (BzA) Ihres Fachbetriebs. Die Arbeiten vor Ort beginnen erst nach dem Antrag, der Einbau kann nach der Zusage im Frühjahr 2027 erfolgen.

Wie viel Förderung bekomme ich 2027 für eine Wärmepumpe in Bayern?

Für den Heizungstausch ist uns in Bayern kein laufendes Landesprogramm bekannt (das 10.000-Häuser-Programm ist seit 2022 beendet); es zählt die KfW-Förderung: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer plus Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen 10, 30 oder 40 % Einkommensbonus, gedeckelt auf 70 bzw. 80 % der förderfähigen Kosten. Bei Antrag vom 01.02. bis 31.07.2027 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 12 % und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten 27.250 € (ab 01.08.2027 nur noch 8 % und 26.500 €). Ohne Einkommensbonus sind das 42 %, also 11.445 €; mit 40-%-Bonus maximal 21.800 € – nach heutigem Stand, ohne Rechtsanspruch.

Was ist der Wertschöpfungsbonus?

Laut den Eckpunkten der Bundesregierung vom 08.07.2026, die die KfW in ihrer Pressemitteilung wiedergibt, soll im ersten Quartal 2027 die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % sinken; in der EU gefertigte Wärmepumpen sollen zusätzlich 15 % Wertschöpfungsbonus erhalten – der Gesamtsatz bliebe damit bei 30 %. Der Starttermin ist offen; die Details soll das BMWE bekanntgeben, am 23.10.2026 liegen sie nicht vor. Es ist eine Ankündigung, kein geltendes Recht.

Muss ich den KfW-Antrag selbst stellen?

Ja, der Antrag läuft über Ihr Konto im Portal „Meine KfW“, weil er an die Eigentümerin oder den Eigentümer gebunden ist. HeizCenter liefert vorher das Angebot mit förderfähigen Kosten, den Vertrag mit aufschiebender Bedingung und die BzA mit der 15-stelligen BzA-ID. Legen Sie Ihr Konto im Portal „Meine KfW“ rechtzeitig vor dem Stichtag an; den Antrag selbst stellen Sie dann mit der BzA-ID.


Fazit: Antrag vor dem 1. Februar 2027 – der Einbau kann warten

Die Heizungsförderung 2027 wird nach heutigem Stand nicht abgeschafft, aber Stufe für Stufe kleiner: 4 Punkte Klimabonus und 750 € beim Höchstbetrag der förderfähigen Kosten je Halbjahr. Bei einer 30.000-€-Wärmepumpe kostet der 1. Februar 2027 zwischen 225 € (Vermieter) und 1.510 € (Selbstnutzer mit 10-%-Einkommensbonus); der angekündigte Wertschöpfungsbonus ändert daran nach heutigem Stand nichts. Beratung, Angebot, Vertrag, BzA und Antrag sind bis zum Stichtag machbar, wenn Sie jetzt starten – je später, desto knapper die Termine; der Einbau folgt nach der Zusage – über den Haushalt 2027 entscheidet der Bundestag Ende November.

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Telefon: +49 8234 9665900
E-Mail: service@heizcenter.de

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