BEG Förderung 2026: Bis zu 70% Zuschuss für Ihre Heizung
70% Zuschuss vom Staat für eine neue Heizung – klingt zu gut um wahr zu sein? Ist es aber. Die BEG-Förderung macht's möglich. Hier erfahren Sie, wie Sie das Maximum rausholen.
Kurz erklärt: Was ist die BEG-Förderung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch in Deutschland. Seit 2024 läuft alles über die KfW – nicht mehr über das BAFA.
Das Grundprinzip: Sie tauschen Ihre alte Heizung gegen ein klimafreundliches System und bekommen einen Teil der Kosten zurück. Je nachdem, welche Boni Sie sammeln, sind bis zu 70% drin.
Die Förder-Bausteine im Überblick
Die BEG funktioniert wie ein Baukastensystem. Sie sammeln verschiedene Boni, die sich addieren:
30%
Bekommt jeder, der eine alte Heizung (mind. 2 Jahre) gegen ein förderfähiges System tauscht.
+20%
Für selbstnutzende Eigentümer, die funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gas-Etagenheizungen oder alte Gas-/Biomasseheizungen (>20 Jahre) ersetzen.
+30%
Für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 40.000 €. Nur für Selbstnutzer.
+5%
Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan R290).
Der 20%-Bonus läuft nur noch bis Ende 2028. Wer eine alte Ölheizung hat, sollte jetzt handeln – später gibt's weniger Geld.
Konkrete Rechenbeispiele
Zahlen sagen mehr als Worte. Hier zwei typische Szenarien aus unserer Region:
| Szenario | Investition | Fördersatz | Zuschuss | Sie zahlen |
|---|---|---|---|---|
| Familie Schmidt Ölheizung raus, Wärmepumpe rein |
32.000 € | 50% | 15.000 €* | 17.000 € |
| Herr Meier Geringes Einkommen, Gasheizung >20 J. |
28.000 € | 70% | 19.600 € | 8.400 € |
* Förderfähige Kosten sind auf 30.000 € gedeckelt, daher max. 15.000 € bei 50%.
Welche Förderung steht Ihnen zu?
Wir rechnen das kostenlos für Sie aus – jetzt anfragen →
Welche Heizungen werden gefördert?
- Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser)
- Pelletheizungen
- Solarthermie (als Ergänzung)
- Fernwärme-Anschluss
- Brennstoffzellen
- Reine Gasheizungen
- Ölheizungen
- Hybridheizungen unter 65% EE
- Gebrauchte Anlagen
Der Antragsprozess – so läuft's
Der wichtigste Punkt gleich vorweg:
Sie müssen den Förderantrag stellen, bevor Sie den Auftrag unterschreiben. Andersrum gibt's kein Geld. Angebote einholen ist erlaubt – unterschreiben nicht.
Der Ablauf in vier Schritten:
Lassen Sie sich beraten und holen Sie Angebote ein. Prüfen Sie, ob das System förderfähig ist. Noch nichts unterschreiben!
Registrieren im KfW-Zuschussportal, Unterlagen hochladen, Fördernummer erhalten.
Jetzt dürfen Sie unterschreiben. Der Fachbetrieb baut die Anlage ein und dokumentiert alles.
Rechnungen hochladen, KfW prüft, Zuschuss landet auf Ihrem Konto (meist 4-8 Wochen).
Die häufigsten Fehler (und wie Sie sie vermeiden)
In unserer Praxis sehen wir immer wieder dieselben Stolperfallen:
- "Ich hab schon unterschrieben..." – Passiert leider oft. Manche Handwerker drängen zum schnellen Abschluss. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Wärmepumpe nicht auf der Liste – Nicht jedes Gerät ist förderfähig. Wir arbeiten nur mit geprüften, förderfähigen Systemen.
- Hydraulischer Abgleich vergessen – Klingt technisch, ist aber Pflicht. Ohne gibt's keine Förderung.
- Einkommensnachweis falsch – Beim 30%-Einkommensbonus muss der Steuerbescheid passen. Nicht schätzen, sondern nachweisen.
Brauche ich das Geld sofort? Der KfW-Kredit
Nicht jeder hat 10.000-15.000 € auf der hohen Kante liegen. Kein Problem:
Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 bietet zinsgünstige Darlehen bis 120.000 € pro Wohneinheit für den Heizungstausch. Der Clou: Sie können den Kredit zusätzlich zum Zuschuss nutzen.
In der Praxis heißt das: Sie bekommen den Zuschuss und finanzieren den Rest günstig. Die monatliche Rate liegt oft unter den eingesparten Heizkosten.
Wie lange gilt die Förderung noch?
Stand heute (2025) läuft das Programm weiter. Aber:
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) läuft 2028 aus
- Politische Unsicherheiten können zu Kürzungen führen
- Wenn das Budget aufgebraucht ist, kann es Wartezeiten geben
Unsere ehrliche Einschätzung: Die aktuellen Fördersätze sind historisch hoch. Ob es 2026 oder 2027 noch genauso viel gibt, weiß niemand. Wer ohnehin tauschen will, sollte die Gelegenheit nutzen.
Wir übernehmen den Papierkram
Bei HeizCenter unterstützen wir Sie bei der kompletten Antragstellung:
- ✓ Förderberechnung für Ihre Situation
- ✓ Alle erforderlichen Nachweise
- ✓ Garantiert förderfähige Systeme
- ✓ Hilfe beim KfW-Portal
Die Erstberatung ist kostenlos – auch wenn Sie sich danach gegen einen Wechsel entscheiden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie stelle ich den BEG-Förderantrag richtig?
Der Antrag muss vor Auftragsvergabe im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Sie registrieren sich online, laden alle Unterlagen hoch (Angebot, Energieausweis, ggf. Einkommensnachweis) und erhalten eine Fördernummer. Erst danach dürfen Sie den Auftrag unterschreiben. Nach Installation reichen Sie Rechnungen und technische Nachweise ein, die KfW prüft und überweist den Zuschuss.
Wer ist antragsberechtigt für die BEG-Förderung?
Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden können die Förderung beantragen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Kommunen und gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt. Der Einkommensbonus (30%) steht nur selbstnutzenden Eigentümern zu. Bei vermieteten Objekten entfällt dieser Bonus, die Grundförderung (30%) und der Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) sind aber möglich.
Kann ich mehrere Boni miteinander kombinieren?
Ja, die Boni sind kombinierbar. Die Grundförderung (30%) können alle erhalten. Der Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) kommt beim Austausch alter Öl-/Gasheizungen hinzu. Der Einkommensbonus (30%) gilt zusätzlich bei Einkommen unter 40.000 Euro. Der Effizienzbonus (5%) für natürliche Kältemittel addiert sich ebenfalls. Maximal sind 70% Förderung möglich, gedeckelt bei 21.000 Euro Zuschuss.
Wie lange dauert es, bis ich die Förderung erhalte?
Nach Einreichung der vollständigen Verwendungsnachweise (Rechnungen, technische Dokumentation) prüft die KfW die Unterlagen. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4-8 Wochen. Bei Rückfragen kann es länger dauern. Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen. Planen Sie also ein, dass Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen müssen.
Welche Heizungssysteme werden 2026 gefördert?
Gefördert werden Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser), Pelletheizungen, Solarthermie (als Ergänzung), Fernwärmeanschlüsse und Brennstoffzellen. Hybridheizungen sind förderfähig, wenn sie mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Reine Gas- oder Ölheizungen sind nicht förderfähig. Das System muss auf der KfW-Liste förderfähiger Geräte stehen.
Was ist der maximale Förderbetrag bei der BEG?
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Bei 70% Förderung ergibt das einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro. Bei 50% Förderung sind es maximal 15.000 Euro Zuschuss. Wenn Ihre Investition höher liegt (z.B. 40.000 Euro), werden nur die ersten 30.000 Euro für die Förderberechnung herangezogen.
Kann ich die BEG-Förderung mit einem KfW-Kredit kombinieren?
Ja, das ist möglich. Sie können den BEG-Zuschuss mit dem zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit 358/359 (bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit) kombinieren. Der Zuschuss reduziert Ihre Investition, den Rest finanzieren Sie günstig. In der Praxis bedeutet das: Sie zahlen weniger Eigenkapital und die monatlichen Raten liegen oft unter den eingesparten Heizkosten. Hinweis: Der KfW-Kredit 261 ist für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus gedacht, nicht für den Einzelmaßnahmen-Heizungstausch.
Was passiert, wenn ich den Antrag erst nach Auftragsvergabe stelle?
Dann verfällt der Förderanspruch komplett. Die KfW zahlt keinen Cent, wenn Sie den Vertrag vor Antragstellung unterschrieben haben. Angebote einholen ist erlaubt, aber unterschreiben Sie nichts, bevor die Fördernummer da ist. Lassen Sie sich von keinem Handwerker unter Druck setzen. Seriöse Fachbetriebe kennen diese Regel und halten sich daran.
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