Gasheizung Verbot 2026: Was das GEG wirklich bedeutet
Gasheizung Verbot 2026: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständlich erklärt
Das sogenannte "Gasheizungsverbot" sorgt seit Monaten für Verunsicherung bei Hausbesitzern in ganz Deutschland. Die gute Nachricht vorweg: Es gibt kein pauschales Verbot von Gasheizungen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) regelt vielmehr einen schrittweisen, geordneten Umstieg auf erneuerbare Energien bis 2045 – mit umfangreichem Bestandsschutz für bestehende Anlagen und großzügigen Übergangsfristen.
⚡ Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Bestandsschutz: Bestehende Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden
- Keine Austauschpflicht: Nur wenn die Heizung kaputt ist oder über 30 Jahre alt (Konstanttemperaturkessel)
- 65%-Regel: Neue Heizungen müssen ab 2026/2028 zu 65% erneuerbare Energien nutzen
- Förderung: Bis zu 70% Zuschuss für Wärmepumpen & Co. (max. 21.000 €)
- Zeitplan: Vollständiger Umstieg erst bis 2045 erforderlich
Was regelt das GEG 2024 wirklich?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. Januar 2024 in seiner novellierten Fassung in Kraft getreten. Es verfolgt das Ziel, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird – auch im Gebäudesektor. Das Gesetz schreibt keine spezifische Heizungstechnologie vor, sondern definiert Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien.
Die 65%-Erneuerbare-Energien-Regel
Kernstück des GEG ist die sogenannte 65%-Regel: Bei der Installation einer neuen Heizungsanlage müssen mindestens 65 Prozent der benötigten Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammen. Diese Regel gilt jedoch nicht sofort überall, sondern wird schrittweise eingeführt:
| Gebäudetyp | Ab wann gilt die 65%-Regel? |
|---|---|
| Neubau in Neubaugebiet | Seit 1. Januar 2024 (sofort) |
| Bestandsgebäude in Großstädten (>100.000 EW) | Spätestens 30. Juni 2026 (gesetzliche Frist) |
| Bestandsgebäude in kleineren Städten | Spätestens 30. Juni 2028 (gesetzliche Frist) |
| Neubau außerhalb Neubaugebiet | Ab 1. Juli 2026/2028 (je nach Kommune) |
Wichtig:
Die 65%-Regel gilt ab den genannten Fristen unabhängig davon, ob die kommunale Wärmeplanung bereits vorliegt. Die Wärmeplanung zeigt auf, wo Wärmenetze oder Wasserstoffnetze geplant sind – wichtige Informationen für Ihre Heizungsentscheidung. Nur eine Gebietsausweisung als Wärmenetz- oder Wasserstoff-Ausbaugebiet kann die 65%-Pflicht vorzeitig auslösen (§71 Abs.8 GEG).
Bestandsschutz: Ihre alte Gasheizung darf bleiben
Das ist die wichtigste Information für Millionen Hausbesitzer: Bestehende Gas- und Ölheizungen genießen vollständigen Bestandsschutz.
Konkret bedeutet das: Funktionstüchtige Heizungen dürfen unbegrenzt weiterlaufen, defekte Teile dürfen repariert und ausgetauscht werden, und nur weil die Heizung alt ist, muss sie nicht raus (Ausnahme: siehe unten). Sie haben keinen Zeitdruck und können in Ruhe planen und auf bessere Förderkonditionen warten.
Wann muss eine alte Gasheizung raus?
Eine Austauschpflicht besteht nur in diesen Fällen:
Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel
Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und als Konstanttemperaturkessel betrieben werden, müssen ausgetauscht werden. Aber: Moderne Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen – diese dürfen weiterlaufen!
Sonderregelung für Eigentümer: Wenn Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus am 1. Februar 2002 bereits selbst bewohnt haben, gilt die 30-Jahre-Austauschpflicht für Sie nicht – nur für den nächsten Käufer.
Heizung kaputt – was nun?
Wenn Ihre Heizung irreparabel defekt ist, haben Sie mehrere Optionen:
- Übergangslösung: Sie dürfen eine gebrauchte oder gemietete Gasheizung einbauen und haben dann 5 Jahre Zeit, auf ein GEG-konformes System umzusteigen
- Sofort GEG-konform: Sie bauen direkt eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder andere 65%-konforme Heizung ein
- Gasheizung mit Biogas-Anteil: In der Übergangsphase bis zur Wärmeplanung möglich (siehe unten)
Zeitplan: Wann gilt was?
Der Umstieg auf erneuerbare Energien erfolgt schrittweise. Hier der komplette Zeitplan:
| Datum | Was passiert? |
|---|---|
| 1. Januar 2024 | GEG tritt in Kraft – 65%-Regel gilt für Neubauten in Neubaugebieten |
| 30. Juni 2026 | Frist für Wärmeplanung in Großstädten (>100.000 EW) |
| 30. Juni 2028 | Frist für Wärmeplanung in kleineren Kommunen |
| 1. Januar 2029 | Gasheizungen aus Übergangszeit müssen mind. 15% Biomethan nutzen |
| 1. Januar 2035 | Biomethan-Anteil steigt auf mind. 30% |
| 1. Januar 2040 | Biomethan-Anteil steigt auf mind. 60% |
| 1. Januar 2045 | Alle Heizungen müssen zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden |
Sonderregelungen für Etagenheizungen
Besitzer von Mehrfamilienhäusern mit Etagenheizungen erhalten deutlich längere Fristen:
- 5 Jahre Übergangsfrist: Nach Austausch der ersten Etagenheizung haben Sie 5 Jahre Zeit, um zu entscheiden: zentrale Heizung oder weiter dezentral?
- +8 Jahre bei Zentralheizung: Wenn Sie sich für eine zentrale Heizung entscheiden, verlängert sich die Frist um bis zu 8 weitere Jahre
- Bis zu 13 Jahre gesamt: Maximale Übergangsfrist für komplexe Mehrfamilienhäuser
Welche Alternativen zur Gasheizung gibt es?
Das GEG ist technologieneutral – Sie können aus mehreren Erfüllungsoptionen wählen:
Wärmepumpe – die häufigste Lösung
- Funktion: Nutzt Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser
- Kosten: 25.000–40.000 € vor Förderung, 11.000–20.000 € nach Förderung
- Betriebskosten: Ca. 1.250 €/Jahr (vs. 1.620 € Gas)
- CO₂-Einsparung: Bis zu 2.620 kg/Jahr
- Förderung: Bis zu 70% (Grundförderung 30% + Geschwindigkeitsbonus 20% + Einkommensbonus 30%)
Pelletheizung
- Funktion: Verbrennung von Holzpellets (klimaneutral)
- Kosten: 9.500–20.200 € vor Förderung
- Betriebskosten: Ca. 1.215 €/Jahr (günstiger als Gas)
- Förderung: Bis zu 70% + 2.500 € Emissionsminderungszuschlag
Fernwärme (wo verfügbar)
- Funktion: Anschluss an kommunales Wärmenetz
- Kosten: Ca. 10.000–15.000 € Anschlusskosten
- Betriebskosten: Ca. 14 Cent/kWh (regional unterschiedlich)
- Vorteil: Keine eigene Heizanlage, wartungsarm
Hybridheizung als Übergangslösung
- Funktion: Kombination Wärmepumpe + Gasheizung
- Kosten: Ca. 30.000–45.000 €
- Vorteil: Gas nur für Spitzenlast an kalten Tagen
- Hinweis: Nur die Wärmepumpen-Komponente wird gefördert
H2-ready Gasheizung – mit Vorsicht
- Funktion: Gasheizung, die später auf Wasserstoff umrüstbar ist
- Kosten: 9.000–11.000 € + später Umrüstkosten
- Risiko: Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff ungewiss, hohe künftige Kosten erwartet
- Expertenrat: Nur sinnvoll in ausgewiesenen H₂-Netzgebieten
Kosten und Förderung: Bis zu 70% Zuschuss
Die größte Sorge vieler Hausbesitzer sind die Kosten. Die gute Nachricht: Der Staat fördert massiv!
BEG-Förderung im Detail
| Förderkomponente | Prozentsatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Für alle Eigentümer |
| Geschwindigkeitsbonus | +20% | Austausch bis Ende 2028 |
| Einkommensbonus | +30% | Einkommen <40.000 €/Jahr |
| Emissionsminderung | +2.500 € | Nur für Biomasseheizungen |
Maximale Förderung: 70% von max. 30.000 € förderfähigen Kosten = 21.000 € Zuschuss
Praxisbeispiel: Wärmepumpe mit Förderung
Ausgangssituation: Einfamilienhaus, Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Gesamtkosten vor Förderung: 32.000 €
- Förderung (50% = Grundförderung + Geschwindigkeitsbonus): -16.000 €
- Nettokosten: 16.000 €
Mit Einkommensbonus (70%): Nur 9.600 € Eigenanteil!
Zusätzliche Finanzierungshilfen
- KfW-Ergänzungskredit: Zinsgünstiges Darlehen zusätzlich zum Zuschuss
- Energieberatung: 50–80% gefördert (max. 1.300 €)
- Steuerbonus: 20% über 3 Jahre absetzbar (alternativ zur BEG)
Häufige Irrtümer zum Gasheizungsverbot
Um das GEG ranken sich viele Missverständnisse. Hier die häufigsten Mythen – und was wirklich stimmt:
"Ab 2024 sind Gasheizungen verboten" – Falsch. Bestehende Gasheizungen dürfen weiterlaufen. Nur neue Heizungen müssen in Neubauten seit 2024 die 65%-Regel erfüllen.
"Ich muss sofort meine Heizung austauschen" – Falsch. Nur bei Defekt oder 30+ Jahren (Konstanttemperaturkessel). Sonst kein Zeitdruck.
"Wärmepumpen brauchen Fußbodenheizung" – Falsch. Moderne Wärmepumpen funktionieren auch mit normalen Heizkörpern (evtl. Austausch einzelner Heizkörper nötig).
"Wasserstoff wird bald massenhaft verfügbar" – Unwahrscheinlich. Experten zweifeln stark daran. Wasserstoff bleibt teuer und ist für die Industrie reserviert.
"Das Gesetz wurde abgemildert" – Falsch. Das GEG 2024 ist in vielen Punkten strenger als vorher.
Was sollten Sie jetzt tun?
Je nach Ihrer Situation empfehlen wir folgende Schritte:
Wenn Ihre Heizung noch funktioniert
Entspannen Sie sich – durch den Bestandsschutz haben Sie keinen Handlungsdruck. Verfolgen Sie die kommunale Wärmeplanung Ihrer Stadt oder Gemeinde und informieren Sie sich über Alternativen und Förderungen. Nutzen Sie den Zeitpuffer bis 2026/2028 für eine langfristige Planung und legen Sie Geld für den späteren Austausch zurück.
Wenn Ihre Heizung bald kaputt geht oder älter als 30 Jahre ist
Beauftragen Sie eine Energieberatung (50–80% gefördert) und holen Sie Kostenvoranschläge für Wärmepumpe, Pellets und Fernwärme ein. Bereiten Sie den Förderantrag bei der KfW vor – wichtig ist, dass dieser vor Vertragsschluss gestellt wird. Prüfen Sie die Gebäudedämmung, denn diese macht die Wärmepumpe effizienter. Nutzen Sie den Zeitplan: Der Geschwindigkeitsbonus läuft bis Ende 2028.
Wenn Ihre Heizung akut kaputt ist
Sie haben zwei Optionen: Entweder eine Übergangslösung mit gebrauchter oder gemieteter Gasheizung plus 5 Jahre Frist, oder Sie steigen direkt um auf eine Wärmepumpe mit bis zu 70% Förderung. Beachten Sie die Beratungspflicht bei neuem Gas- oder Ölkessel und handeln Sie bei Förderung schnell – der Antrag muss vor Vertragsschluss gestellt werden.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Das GEG ist kein zahnloser Tiger. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 €:
- Verstoß gegen 65%-Regel bei Neubauten: Bis 50.000 €
- Nicht-Austausch 30+ Jahre alter Kessel: Bußgeld möglich
- Fehlender/falscher Energieausweis: 5.000–10.000 €
- Unzureichende Rohrleitungsdämmung: Bis 5.000 €
Kontrollen führen Schornsteinfeger und Bauaufsichtsbehörden durch.
Warum jetzt handeln lohnt
Auch wenn Sie Zeit haben – es gibt gute Gründe, jetzt aktiv zu werden: Der Geschwindigkeitsbonus läuft bis Ende 2028 und bringt zusätzliche 20%. Der CO₂-Preis steigt kontinuierlich (aktuell 55 €/Tonne), was Gas jährlich teurer macht. Handwerker sind noch verfügbar ohne Engpässe durch Ansturm. Und frühzeitige Planung gibt Ihnen Sicherheit, die beste Lösung für Ihr Haus zu finden – jedes Jahr mit erneuerbarer Energie spart außerdem 2,6 Tonnen CO₂.
Fazit: Kein Grund zur Panik, aber Handeln lohnt sich
Das sogenannte "Gasheizungsverbot" ist in Wahrheit ein geordneter, schrittweiser Übergang mit großzügigen Fristen bis 2045. Bestehende Gasheizungen genießen Bestandsschutz und dürfen weiterlaufen. Hausbesitzer haben ausreichend Zeit, sich zu informieren und die beste Lösung für ihr Gebäude zu finden.
Die wichtigsten Eckpunkte: Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen (außer Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre). Die 65%-Regel greift erst 2026/2028 nach kommunaler Wärmeplanung. Bis zu 70% staatliche Förderung für Wärmepumpen und Co. sind verfügbar. Sie haben mehrere Erfüllungsoptionen: Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme oder Hybrid. Der vollständige Umstieg ist erst bis 2045 erforderlich.
Wer jetzt handelt, profitiert von hohen Förderungen, sinkenden Betriebskosten und steigender Unabhängigkeit von fossilen Energiepreisen. Lesen Sie dazu auch unseren umfassenden Heizungsvergleich 2026 und informieren Sie sich über die tatsächlichen Kosten einer Gasheizung. Wir beraten Sie persönlich in Augsburg, Ulm und Memmingen.
📍 Unsere Standorte: Bobingen (Augsburg) · Gutenzell-Hürbel (Ulm/Memmingen) · Klosterlechfeld
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist die Gasheizung ab 2026 wirklich verboten?
Nein, es gibt kein pauschales Verbot. Bestehende Gasheizungen dürfen weiterlaufen, so lange sie funktionieren. Auch Reparaturen sind erlaubt. Nur bei Neuinstallationen nach Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung (Großstädte bis Mitte 2026, kleinere Gemeinden bis Mitte 2028) muss die neue Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bis dahin können Sie sogar noch neue Gasheizungen einbauen – mit Beratungspflicht.
Wann muss ich meine Gasheizung spätestens austauschen?
Eine generelle Austauschpflicht gibt es nicht. Ausnahme: Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre müssen ausgetauscht werden (gilt nicht für Brennwert- und Niedertemperaturkessel). Bei einem irreparablen Totalschaden haben Sie 5 Jahre Übergangsfrist, um eine 65%-konforme Heizung einzubauen. Bis 2045 muss jede Heizung schrittweise auf 100% erneuerbare Energien umgestellt sein.
Was passiert, wenn meine Gasheizung kaputt geht?
Bei einem Totalschaden haben Sie drei Optionen: 1) 5 Jahre Übergangsfrist – Sie dürfen übergangsweise eine konventionelle Heizung installieren. 2) Gebrauchte/gemietete Heizung als Überbrückung. 3) Direkter Umstieg auf Wärmepumpe/Pellets mit bis zu 70% Förderung. Eine Reparatur ist immer erlaubt, solange technisch möglich. Handlungsdruck entsteht nur, wenn eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.
Bekomme ich noch Förderung für eine H2-ready Gasheizung?
H2-ready Gasheizungen erhalten keine direkte BEG-Förderung mehr. Gefördert werden nur die Mehrkosten gegenüber einer normalen Gasheizung (ca. 1.000-2.000 Euro). Experten raten zur Vorsicht: Die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff ist ungewiss und die Kosten werden vermutlich hoch sein. H2-ready lohnt sich nur, wenn Ihre Kommune ein konkretes Wasserstoff-Netz plant.
Welche Alternativen zur Gasheizung werden gefördert?
Gefördert werden: Wärmepumpen (bis 70%), Pelletheizungen (bis 70% + 2.500 Euro Emissionsbonus), Solarthermie (30-70%), Fernwärmeanschluss (30-70%), Brennstoffzellen (30-70%) und Hybridheizungen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien. Die höchste Förderung erhalten Selbstnutzer mit Einkommensbonus (unter 40.000 Euro/Jahr) beim Austausch einer Öl-/Gasheizung.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich?
Die kommunale Wärmeplanung legt fest, in welchen Gebieten Fernwärme, Wasserstoffnetze oder dezentrale Lösungen (Wärmepumpen) zum Einsatz kommen. Großstädte (über 100.000 Einwohner) müssen bis Mitte 2026 fertig sein, kleinere Gemeinden bis Mitte 2028. Erst nach Abschluss der Wärmeplanung greift die 65%-Regel bei Neuinstallationen. Bis dahin können Sie Ihre Heizung frei wählen – mit Beratungspflicht bei Gas/Öl.
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