Heizungsgesetz 2024: Das gilt jetzt für Hausbesitzer
Das neue "Heizungsgesetz" sorgte 2023 für hitzige Debatten. Jetzt ist es seit Januar 2024 in Kraft – und viele Hausbesitzer fragen sich: Was bedeutet das eigentlich für mich?
Spoiler vorweg: Weniger als Sie vielleicht befürchten. Ihre funktionierende Heizung darf bleiben, Reparaturen sind weiterhin erlaubt, und für den Austausch gibt es großzügige Fristen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Die 65%-Regel – und wann sie wirklich greift
Der Kern des Gesetzes: Neue Heizungen sollen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klingt dramatisch – ist aber deutlich entspannter, als es zunächst scheint.
Aktuell betrifft die Regel nur echte Neubaugebiete. Wer dort baut, muss ab Tag 1 die 65% erfüllen. Für alle anderen gilt: Ruhe bewahren und die Wärmeplanung der eigenen Kommune abwarten.
📍 Wärmeplanung in Ihrer Region
- Stadt Augsburg: Wärmeplanung läuft, Abschluss voraussichtlich Mitte 2026
- Bobingen, Königsbrunn: Als Teil des Ballungsraums ebenfalls bis 2026
- Landkreis Günzburg: Kleinere Gemeinden haben bis 2028 Zeit
Stand: Dezember 2024 – Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Was ist mit meiner bestehenden Heizung?
Hier können wir Sie beruhigen: Bestehende Heizungen genießen vollen Bestandsschutz.
Konkret heißt das:
- Ihre Heizung weiter betreiben – egal wie alt
- Reparaturen durchführen lassen
- Verschleißteile austauschen
- Sich Zeit nehmen für die Planung
- Sofort eine neue Heizung kaufen
- Funktionierende Anlagen stilllegen
- Überstürzt handeln
- Auf Fernwärme warten, wenn Sie nicht wollen
Ein Beispiel aus der Praxis: Familie Weber aus Bobingen hat eine 18 Jahre alte Gasheizung. Sie funktioniert einwandfrei und darf so lange laufen, wie sie will. Erst wenn die Heizung irreparabel defekt ist und die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen wurde, greift die 65%-Regel.
Heizung kaputt – und jetzt?
Selbst wenn Ihre Heizung ausfällt, haben Sie mehrere Optionen:
Reparatur geht vor: Lässt sich die Heizung reparieren? Dann tun Sie das. Das Gesetz zwingt niemanden zum Austausch, nur weil mal ein Brenner getauscht werden muss.
Fünf Jahre Übergangsfrist: Bei einem echten Totalschaden (Fachbegriff: "Havarie") haben Sie fünf Jahre Zeit, eine 65%-konforme Heizung einzubauen. In dieser Zeit dürfen Sie sogar übergangsweise eine konventionelle Heizung nutzen.
Welche Heizungen erfüllen die 65%?
Falls Sie tatsächlich tauschen möchten (oder müssen) – diese Systeme erfüllen die Anforderungen:
Die populärste Wahl. Nutzt Umweltwärme aus Luft, Erde oder Grundwasser. Besonders effizient mit Fußbodenheizung, funktioniert aber auch mit Heizkörpern.
→ Erfüllt 65% automatisch
Wo verfügbar, eine bequeme Lösung. Sie müssen sich um nichts kümmern – die Kommune sorgt für erneuerbare Wärme.
→ Abhängig vom lokalen Angebot
Holzpellets als Brennstoff. Gute Option für Häuser mit Platz für Pelletsilo. Fühlt sich an wie eine normale Heizung.
→ 100% erneuerbar
Wärmepumpe + Gaskessel für Spitzenlasten. Praktisch für unsanierte Altbauten oder wenn Sie schrittweise umsteigen wollen.
→ Erfüllt 65% anteilig
Was, wenn ich jetzt noch eine Gasheizung einbaue?
Das ist durchaus möglich – besonders wenn Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung hat. Allerdings mit einer Einschränkung:
| Ab Datum | Min. Anteil erneuerbar | Praktische Umsetzung |
|---|---|---|
| 2029 | 15% | z.B. Solarthermie ergänzen |
| 2035 | 30% | Hybridlösung wird nötig |
| 2040 | 60% | Wärmepumpe + Gas-Backup |
| 2045 | 100% | Fossiles Gas nicht mehr erlaubt |
Die Botschaft ist klar: Eine neue Gasheizung heute bedeutet, dass Sie in den kommenden Jahren nachrüsten müssen. Wer ohnehin tauscht, fährt mit einer zukunftssicheren Lösung meist besser.
Pflichtberatung vor Gas/Öl-Einbau
Wichtig zu wissen: Wer sich 2024 noch für eine fossile Heizung entscheidet, muss vorher eine Energieberatung nachweisen. Das ist keine Schikane – es soll sicherstellen, dass Sie alle Alternativen kennen.
Die Beratung informiert über:
- Die Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde
- Alternative Heizsysteme und deren Kosten
- Fördermöglichkeiten (bis zu 70%!)
- Die steigenden Anforderungen ab 2029
Danach dürfen Sie immer noch einbauen, was Sie wollen. Aber Sie treffen eine informierte Entscheidung.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, einige. Das Gesetz ist nicht so starr, wie manche befürchten:
- Denkmalschutz: Individuelle Lösungen nach Absprache mit der Behörde
- Technische Unmöglichkeit: Wenn eine Wärmepumpe baulich nicht machbar ist
- Wirtschaftliche Härte: Wenn die Kosten unverhältnismäßig wären
- Eigentümer über 80: Beim Verkauf muss der Käufer nachrüsten
Was bringt die Förderung?
Die BEG-Förderung ist der große Pluspunkt beim Heizungstausch 2024/2025:
Die Förderung setzt sich zusammen aus:
- 30% Grundförderung – bekommt jeder
- 20% Klimageschwindigkeits-Bonus – beim Austausch alter Öl-/Gasheizungen
- 30% Einkommensbonus – bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €
- 5% Effizienzbonus – für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
Das Maximum liegt bei 70% – aber selbst 50% machen aus einer 35.000-€-Investition eine 17.500-€-Investition.
Was würden wir jetzt empfehlen?
Nach hunderten Beratungsgesprächen haben wir einen pragmatischen Ansatz entwickelt:
Heizung unter 15 Jahre
Funktioniert gut? Abwarten und beobachten. Informieren Sie sich über die Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde.
Newsletter abonnieren →Heizung 15-25 Jahre
Idealer Zeitpunkt für die Planung. Die Förderung ist top, Sie haben noch Zeit für eine saubere Umsetzung.
Kostenlose Beratung anfragen →Heizung über 25 Jahre
Handeln Sie proaktiv. Ein geplanter Austausch ist immer besser als ein Notfall im Januar.
📞 Jetzt anrufen →Wie passt das Heizungsgesetz zu Ihrem Haus?
In 15 Minuten wissen Sie Bescheid:
- ✓ Greift die 65%-Regel schon bei Ihnen?
- ✓ Welche Förderung steht Ihnen konkret zu?
- ✓ Welche Heizung passt zu Ihrem Haus?
Kostenlose Beratung – auch wenn Sie sich gegen eine neue Heizung entscheiden.
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