HeizCenter
Heizung

Heizungsgesetz 2024: Das gilt jetzt für Hausbesitzer

HeizCenter Redaktion8. November 20258 Min. Lesezeit
Heizungsgesetz
GEG
Erneuerbare Energien

Das neue "Heizungsgesetz" sorgte 2023 für hitzige Debatten. Jetzt ist es seit Januar 2024 in Kraft – und viele Hausbesitzer fragen sich: Was bedeutet das eigentlich für mich?

Spoiler vorweg: Weniger als Sie vielleicht befürchten. Ihre funktionierende Heizung darf bleiben, Reparaturen sind weiterhin erlaubt, und für den Austausch gibt es großzügige Fristen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

Die 65%-Regel – und wann sie wirklich greift

Der Kern des Gesetzes: Neue Heizungen sollen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klingt dramatisch – ist aber deutlich entspannter, als es zunächst scheint.

ℹ️
Das Wichtigste vorab
Für die meisten Bestandsgebäude gilt die 65%-Regel erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung – also frühestens Mitte 2026 in Großstädten, in kleineren Gemeinden erst ab 2028.

Aktuell betrifft die Regel nur echte Neubaugebiete. Wer dort baut, muss ab Tag 1 die 65% erfüllen. Für alle anderen gilt: Ruhe bewahren und die Wärmeplanung der eigenen Kommune abwarten.

📍 Wärmeplanung in Ihrer Region

  • Stadt Augsburg: Wärmeplanung läuft, Abschluss voraussichtlich Mitte 2026
  • Bobingen, Königsbrunn: Als Teil des Ballungsraums ebenfalls bis 2026
  • Landkreis Günzburg: Kleinere Gemeinden haben bis 2028 Zeit

Stand: Dezember 2024 – Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Was ist mit meiner bestehenden Heizung?

Hier können wir Sie beruhigen: Bestehende Heizungen genießen vollen Bestandsschutz.

Konkret heißt das:

Das dürfen Sie
  • Ihre Heizung weiter betreiben – egal wie alt
  • Reparaturen durchführen lassen
  • Verschleißteile austauschen
  • Sich Zeit nehmen für die Planung
Das müssen Sie nicht
  • Sofort eine neue Heizung kaufen
  • Funktionierende Anlagen stilllegen
  • Überstürzt handeln
  • Auf Fernwärme warten, wenn Sie nicht wollen

Ein Beispiel aus der Praxis: Familie Weber aus Bobingen hat eine 18 Jahre alte Gasheizung. Sie funktioniert einwandfrei und darf so lange laufen, wie sie will. Erst wenn die Heizung irreparabel defekt ist und die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen wurde, greift die 65%-Regel.


Heizung kaputt – und jetzt?

Selbst wenn Ihre Heizung ausfällt, haben Sie mehrere Optionen:

Reparatur geht vor: Lässt sich die Heizung reparieren? Dann tun Sie das. Das Gesetz zwingt niemanden zum Austausch, nur weil mal ein Brenner getauscht werden muss.

Fünf Jahre Übergangsfrist: Bei einem echten Totalschaden (Fachbegriff: "Havarie") haben Sie fünf Jahre Zeit, eine 65%-konforme Heizung einzubauen. In dieser Zeit dürfen Sie sogar übergangsweise eine konventionelle Heizung nutzen.

⚠️
Praxis-Tipp
Bei einem Heizungsausfall im Winter: Erst mal provisorisch heizen (Heizlüfter, Gastherme), dann in Ruhe planen. Niemand erwartet, dass Sie bei -10°C eine fundierte Entscheidung über Ihr Heizsystem treffen.

Welche Heizungen erfüllen die 65%?

Falls Sie tatsächlich tauschen möchten (oder müssen) – diese Systeme erfüllen die Anforderungen:

Wärmepumpe

Die populärste Wahl. Nutzt Umweltwärme aus Luft, Erde oder Grundwasser. Besonders effizient mit Fußbodenheizung, funktioniert aber auch mit Heizkörpern.

→ Erfüllt 65% automatisch

Fernwärme

Wo verfügbar, eine bequeme Lösung. Sie müssen sich um nichts kümmern – die Kommune sorgt für erneuerbare Wärme.

→ Abhängig vom lokalen Angebot

Pelletheizung

Holzpellets als Brennstoff. Gute Option für Häuser mit Platz für Pelletsilo. Fühlt sich an wie eine normale Heizung.

→ 100% erneuerbar

Hybridheizung

Wärmepumpe + Gaskessel für Spitzenlasten. Praktisch für unsanierte Altbauten oder wenn Sie schrittweise umsteigen wollen.

→ Erfüllt 65% anteilig


Was, wenn ich jetzt noch eine Gasheizung einbaue?

Das ist durchaus möglich – besonders wenn Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung hat. Allerdings mit einer Einschränkung:

Ab Datum Min. Anteil erneuerbar Praktische Umsetzung
2029 15% z.B. Solarthermie ergänzen
2035 30% Hybridlösung wird nötig
2040 60% Wärmepumpe + Gas-Backup
2045 100% Fossiles Gas nicht mehr erlaubt

Die Botschaft ist klar: Eine neue Gasheizung heute bedeutet, dass Sie in den kommenden Jahren nachrüsten müssen. Wer ohnehin tauscht, fährt mit einer zukunftssicheren Lösung meist besser.


Pflichtberatung vor Gas/Öl-Einbau

Wichtig zu wissen: Wer sich 2024 noch für eine fossile Heizung entscheidet, muss vorher eine Energieberatung nachweisen. Das ist keine Schikane – es soll sicherstellen, dass Sie alle Alternativen kennen.

Die Beratung informiert über:

  • Die Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde
  • Alternative Heizsysteme und deren Kosten
  • Fördermöglichkeiten (bis zu 70%!)
  • Die steigenden Anforderungen ab 2029

Danach dürfen Sie immer noch einbauen, was Sie wollen. Aber Sie treffen eine informierte Entscheidung.


Gibt es Ausnahmen?

Ja, einige. Das Gesetz ist nicht so starr, wie manche befürchten:

  • Denkmalschutz: Individuelle Lösungen nach Absprache mit der Behörde
  • Technische Unmöglichkeit: Wenn eine Wärmepumpe baulich nicht machbar ist
  • Wirtschaftliche Härte: Wenn die Kosten unverhältnismäßig wären
  • Eigentümer über 80: Beim Verkauf muss der Käufer nachrüsten

Was bringt die Förderung?

Die BEG-Förderung ist der große Pluspunkt beim Heizungstausch 2024/2025:

Bis zu 70% der Kosten für eine neue Wärmepumpe werden vom Staat übernommen. Das reduziert eine 35.000-€-Investition auf 10.500 €.

Die Förderung setzt sich zusammen aus:

  • 30% Grundförderung – bekommt jeder
  • 20% Klimageschwindigkeits-Bonus – beim Austausch alter Öl-/Gasheizungen
  • 30% Einkommensbonus – bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €
  • 5% Effizienzbonus – für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel

Das Maximum liegt bei 70% – aber selbst 50% machen aus einer 35.000-€-Investition eine 17.500-€-Investition.


Was würden wir jetzt empfehlen?

Nach hunderten Beratungsgesprächen haben wir einen pragmatischen Ansatz entwickelt:

Heizung unter 15 Jahre

Funktioniert gut? Abwarten und beobachten. Informieren Sie sich über die Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde.

Newsletter abonnieren →

Heizung 15-25 Jahre

Idealer Zeitpunkt für die Planung. Die Förderung ist top, Sie haben noch Zeit für eine saubere Umsetzung.

Kostenlose Beratung anfragen →

Heizung über 25 Jahre

Handeln Sie proaktiv. Ein geplanter Austausch ist immer besser als ein Notfall im Januar.

📞 Jetzt anrufen →
Unser Fazit
Das Heizungsgesetz ist kein Grund zur Panik. Es gibt großzügige Übergangsfristen, attraktive Förderungen und für jeden Fall eine passende Lösung. Wer strategisch plant, profitiert sogar davon.

Wie passt das Heizungsgesetz zu Ihrem Haus?

In 15 Minuten wissen Sie Bescheid:

  • Greift die 65%-Regel schon bei Ihnen?
  • Welche Förderung steht Ihnen konkret zu?
  • Welche Heizung passt zu Ihrem Haus?

Kostenlose Beratung – auch wenn Sie sich gegen eine neue Heizung entscheiden.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann gilt das Heizungsgesetz 2024 für mich?

Für Bestandsgebäude gilt die 65%-Regel erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung. Großstädte (über 100.000 Einwohner) haben bis Mitte 2026 Zeit, kleinere Gemeinden bis Mitte 2028. Nur in Neubaugebieten greift die Regel bereits jetzt. Ihre bestehende Heizung hat vollen Bestandsschutz und darf weiterlaufen.

Darf ich meine Gasheizung behalten und weiter nutzen?

Ja, ohne Einschränkung. Alle bestehenden Heizungen genießen Bestandsschutz – egal wie alt. Sie dürfen Ihre Gasheizung reparieren lassen, Verschleißteile tauschen und so lange betreiben, wie sie funktioniert. Niemand zwingt Sie zum Austausch einer funktionierenden Anlage.

Was passiert mit meiner Ölheizung?

Ihre Ölheizung darf ebenfalls weiterlaufen. Bei einem irreparablen Totalschaden haben Sie fünf Jahre Übergangsfrist, um eine 65%-konforme Heizung einzubauen. In dieser Zeit dürfen Sie sogar übergangsweise eine konventionelle Heizung installieren. Die pauschale Angst vor einem Ölheizungsverbot ist unbegründet.

Bis wann muss ich meine Heizung austauschen?

Es gibt keine generelle Austauschpflicht. Die 65%-Regel greift nur bei Neubauten oder nach Abschluss der Wärmeplanung in Ihrer Kommune – und auch dann nur, wenn Sie die Heizung freiwillig tauschen. Ausnahme: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden (gilt aber nicht für Brennwert- und Niedertemperaturkessel).

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Für Bestandsgebäude gibt es aktuell keine Strafen, solange Ihre Heizung funktioniert. Wenn Sie nach Inkrafttreten der Wärmeplanung eine neue Heizung einbauen und dabei die 65%-Regel missachten, können theoretisch Bußgelder verhängt werden. In der Praxis betrifft das nur Neuinstallationen nach den Stichtagen – nicht bestehende Anlagen.

Welche Heizungen erfüllen die 65%-Anforderung?

Diese Systeme erfüllen die Vorgabe: Wärmepumpen jeder Art (Luft, Sole, Wasser), Pelletheizungen, Fernwärme (wo verfügbar), Hybridheizungen (Wärmepumpe + Gas), Solarthermie in Kombination mit anderen Systemen und Gasheizungen, die H2-ready sind und perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden können.

Kann ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, besonders wenn Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung abgeschlossen hat. Allerdings müssen Sie vorher eine Energieberatung nachweisen. Zudem gilt: Ab 2029 muss die Gasheizung zu 15% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ab 2035 zu 30%, ab 2045 zu 100%. Wer jetzt noch Gas einbaut, muss also schrittweise nachrüsten.

Gibt es Ausnahmen vom Heizungsgesetz?

Ja. Ausnahmen gelten bei Denkmalschutz, technischer Unmöglichkeit (z.B. wenn eine Wärmepumpe baulich nicht machbar ist), wirtschaftlicher Härte (unverhältnismäßige Kosten) und für Eigentümer über 80 Jahre (beim Verkauf muss der Käufer nachrüsten). Die Behörden entscheiden im Einzelfall pragmatisch.

Artikel teilen

Persönliche Beratung gewünscht?

Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrem Projekt.

Jetzt Beratung anfragen