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BAFA Förderung für Solarthermie 2025: Bis zu 70% Zuschuss sichern

HeizCenter Redaktion14. Januar 202516 Min. Lesezeit
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70% Förderung für Solarthermie – klingt verlockend, oder? Die gute Nachricht: Ja, das ist 2025 tatsächlich möglich. Die weniger gute: Nicht jeder bekommt den vollen Satz. Was Sie wirklich bekommen können und wie der Antrag funktioniert, zeigen wir Ihnen hier – Schritt für Schritt.

Übersicht: BAFA-Förderung für Solarthermie 2025

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den Einbau von Solarthermieanlagen als Teil der Energiewende im Gebäudebereich. Das Programm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und bietet direkte Investitionszuschüsse ohne Rückzahlungspflicht.

Wichtigste Eckdaten 2025

  • Basis-Förderung: 30% der förderfähigen Kosten
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20% (befristet bis 2028)
  • Einkommensbonus: +30% für Haushalte unter 40.000 € Jahreseinkommen
  • Maximale Förderung: 70% (Kombination aller Boni)
  • Förderhöchstgrenze: 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit
  • Mindestförderbetrag: 300 € (entspricht ca. 1.000 € Investition)

Wichtig:

Der Antrag muss VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine Beauftragung vor Antragstellung führt zur Ablehnung!


Fördersätze im Detail

Basis-Förderung: 30%

Alle förderfähigen Solarthermieanlagen erhalten grundsätzlich 30% Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten. Diese Förderung gilt für:

  • Warmwasserbereitung
  • Heizungsunterstützung
  • Kombianlagen (Warmwasser + Heizung)
  • Solare Prozesswärme
  • Solar unterstützte Wärmepumpen

Beispiel: Eine Solarthermieanlage für 10.000 € erhält 3.000 € Förderung (30%).

Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20%

Dieser zeitlich befristete Bonus wird gewährt beim Austausch von:

  • Funktionsfähigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen
  • Gasheizungen, die 20 Jahre oder älter sind
  • Gasetagen­heizungen, unabhängig vom Alter

Befristung: Der Geschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert:

  • Bis 31.12.2028: volle 20%
  • 01.01.2029 - 31.12.2029: nur noch 17%
  • Ab 01.01.2030: nur noch 14%

Beispiel: Bei Austausch einer alten Ölheizung erhöht sich die Förderung von 30% auf 50% (30% Basis + 20% Geschwindigkeit).

Einkommensbonus: +30%

Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten zusätzliche 30% Förderung.

Wichtige Hinweise:

  • Gilt für Selbstnutzer von Wohngebäuden
  • Einkommensgrenze bezieht sich auf zu versteuerndes Einkommen (nach Abzügen)
  • Nachweispflicht durch Einkommenssteuerbescheid
  • Bei Ehepartnern zählt das gemeinsame Einkommen

Beispiel: Ein Haushalt mit 35.000 € Jahreseinkommen beim Ölheizungstausch erhält: 30% (Basis) + 20% (Geschwindigkeit) + 30% (Einkommen) = 70% Förderung (maximal möglich).

Maximale Förderung: 70%

Die Kombination aller Boni ist möglich, allerdings gilt eine Obergrenze von 70%:

  • 30% Basis-Förderung
  • +20% Geschwindigkeitsbonus
  • +30% Einkommensbonus
  • = 80% rechnerisch, aber begrenzt auf maximal 70%

Förderfähige Kosten und Höchstgrenzen

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Kosten gehören:

  • Anlagenkomponenten: Kollektoren, Speicher, Regelung, Pumpen, Armaturen
  • Installation: Montagekosten, Anschluss an Heizsystem
  • Zusatzkomponenten: Rohrleitungen, Dämmmaterial, Wärmetauscher
  • Nebenkosten: Gerüst, Dachdurchführungen, hydraulischer Abgleich
  • Fachplanung: Energieberater, statische Berechnungen
  • Baubegleitung: Überwachung der fachgerechten Installation

Maximale förderfähige Kosten

  • Wohngebäude: 60.000 € pro Wohneinheit
  • Nichtwohngebäude: 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. €

Beispielrechnung Einfamilienhaus:

  • Gesamtkosten Solarthermieanlage: 15.000 €
  • Förderfähige Kosten: 15.000 € (unter 60.000 € Grenze)
  • Förderung bei 50% (Basis + Geschwindigkeit): 7.500 €
  • Eigenanteil: 7.500 €

Technische Voraussetzungen

Mindestanforderungen an die Anlage

Um förderfähig zu sein, muss die Solarthermieanlage folgende Kriterien erfüllen:

Flachkollektoren:

  • Solar Keymark Zertifizierung
  • Mindestkollektorfläche: 7 m² Bruttokollektorfläche
  • Ausrichtung: Südwest bis Südost (Abweichung max. 45°)
  • Neigung: 20° bis 70° zur Horizontalen

Röhrenkollektoren:

  • Solar Keymark Zertifizierung
  • Mindestkollektorfläche: 5 m² Aperturfläche
  • Gleiche Ausrichtungs- und Neigungsanforderungen

Speicher:

  • Mindestvolumen: 50 Liter pro m² Kollektorfläche
  • Wärmedämmung nach EnEV-Anforderungen
  • Bei Heizungsunterstützung: Pufferspeicher erforderlich

Tipp:

Die Solar Keymark ist das europäische Qualitätszeichen für Solarthermie. Alle namhaften Hersteller bieten zertifizierte Kollektoren an.

Weitere technische Anforderungen

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Hocheffiziente Heizungspumpe (ErP-Label A)
  • Fachgerechte Installation durch qualifizierten Fachbetrieb
  • Inbetriebnahmeprotokoll mit Funktionsprüfung

Antragstellung: Schritt für Schritt

Schritt 1: Vorbereitung und Planung

  1. Energieberatung: Optional, aber empfohlen (auch gefördert mit 80%)
  2. Angebote einholen: Mindestens 2-3 Fachbetriebe vergleichen
  3. Förderfähigkeit prüfen: Technische Anforderungen abgleichen
  4. Kosten kalkulieren: Gesamtinvestition und Eigenanteil berechnen

Schritt 2: Online-Antrag stellen

  1. Registrierung: Auf www.bafa.de registrieren
  2. Antrag ausfüllen: Alle erforderlichen Angaben eintragen
  3. Dokumente hochladen:
    • Kostenvoranschlag des Fachbetriebs
    • Technische Datenblätter der Kollektoren (Solar Keymark)
    • Grundriss/Lageplan des Gebäudes
    • Bei Einkommensbonus: Einkommenssteuerbescheid
  4. Antrag absenden: Elektronisch übermitteln

Schritt 3: Bewilligung abwarten

  • Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen (aktuell)
  • Zuwendungsbescheid: Schriftliche Förderzusage mit Auflagen
  • Maßnahmenbeginn: Erst nach Erhalt des Bescheids beauftragen!

Wichtig:

Lieferverträge und Leistungsvereinbarungen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids geschlossen werden. Planungsleistungen sind vorher erlaubt.

Schritt 4: Umsetzung der Maßnahme

  1. Fachbetrieb beauftragen: Vertrag nach Bewilligung unterzeichnen
  2. Installation durchführen: Montage und Inbetriebnahme
  3. Dokumentation: Fotos, Protokolle, Rechnungen sammeln
  4. Frist beachten: Umsetzung innerhalb von 36 Monaten

Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen

  • Frist: Bis zu 9 Monate nach Abschluss der Maßnahme
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Rechnungen (detailliert und vollständig)
    • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, Überweisungsbelege)
    • Inbetriebnahmeprotokoll mit Fachunternehmererklärung
    • Hydraulischer Abgleich-Nachweis
    • Fotos der installierten Anlage

Schritt 6: Auszahlung

  • Prüfung: BAFA prüft Verwendungsnachweis (2-6 Wochen)
  • Auszahlung: Überweisung auf angegebenes Konto
  • Abschluss: Bestätigung der Förderabwicklung

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Problem: Beauftragung vor Antragstellung oder vor Bewilligung

Folge: Förderantrag wird abgelehnt, kein Zuschuss

Lösung: Erst Antrag stellen, dann auf Bewilligung warten, dann beauftragen

Fehler 2: Unvollständige Unterlagen

Problem: Fehlende Solar Keymark, unvollständiger Kostenvoranschlag

Folge: Verzögerung der Bearbeitung, Nachforderungen

Lösung: Checkliste abarbeiten, alle Dokumente vor Antrag bereitstellen

Fehler 3: Falsche Kollektorgröße

Problem: Unterschreitung der Mindestkollektorfläche (7 m² bzw. 5 m²)

Folge: Anlage nicht förderfähig

Lösung: Fachbetrieb auf Mindestanforderungen hinweisen

Fehler 4: Fristversäumnis

Problem: Umsetzung nicht innerhalb 36 Monate oder Verwendungsnachweis zu spät

Folge: Förderung verfällt teilweise oder komplett

Lösung: Zeitplan erstellen, Fristen im Kalender markieren, ggf. Fristverlängerung beantragen


Kombination mit anderen Förderungen

BAFA + KfW kombinieren

Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen kann mit KfW-Förderprogrammen kombiniert werden:

KfW 261/262: Wohngebäude-Kredit

  • Kredit für energetische Gesamtsanierung
  • Kombination mit BAFA-Einzelmaßnahme möglich
  • Zinsvorteil statt Tilgungszuschuss bei Kombination

Nicht kombinierbar:

  • KfW 458: Zuschuss Erneuerbare Energien (wurde zum 31.12.2023 eingestellt)
  • Doppelförderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen

Regionale Förderprogramme

Viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten zusätzliche Förderungen:

Bayern:

  • 10.000-Häuser-Programm: Zusatzbonus für Solarthermie in Kombination

Baden-Württemberg:

  • L-Bank: Ergänzungskredit zu BAFA möglich

Nordrhein-Westfalen:

  • progres.nrw: Zusatzförderung für Solarthermieanlagen

Tipp:

Prüfen Sie regionale Programme bei Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger. Kombinationen können die Förderquote noch weiter erhöhen!


Rechenbeispiele: So viel sparen Sie

Beispiel 1: Warmwasser-Anlage ohne Heizungstausch

  • Gesamtkosten: 8.000 €
  • Förderung: 30% Basis = 2.400 €
  • Eigenanteil: 5.600 €
  • Jährliche Ersparnis: 300 € (Gas)
  • Amortisation: 18,7 Jahre

Beispiel 2: Heizungsunterstützung mit Ölheizungstausch

  • Gesamtkosten: 14.000 €
  • Förderung: 50% (30% Basis + 20% Geschwindigkeit) = 7.000 €
  • Eigenanteil: 7.000 €
  • Jährliche Ersparnis: 650 € (Öl + Strom)
  • Amortisation: 10,8 Jahre

Beispiel 3: Maximale Förderung (70%)

  • Gesamtkosten: 16.000 €
  • Förderung: 70% (30% + 20% + 30% Einkommensbonus) = 11.200 €
  • Eigenanteil: 4.800 €
  • Jährliche Ersparnis: 700 €
  • Amortisation: 6,9 Jahre

Beispiel 4: Große Anlage mit Wärmepumpen-Kombination

  • Gesamtkosten Solarthermie: 22.000 €
  • Gesamtkosten Wärmepumpe: 28.000 €
  • Gesamtinvestition: 50.000 €
  • Förderung gesamt: 50% (kombiniert) = 25.000 €
  • Eigenanteil: 25.000 €
  • Jährliche Ersparnis: 2.200 € (alte Ölheizung)
  • Amortisation: 11,4 Jahre

Zukunft der BAFA-Förderung

Geplante Änderungen

  • 2028: Reduzierung des Geschwindigkeitsbonus beginnt
  • 2029: Geschwindigkeitsbonus nur noch 17%
  • 2030: Geschwindigkeitsbonus nur noch 14%
  • Ab 2031: Geschwindigkeitsbonus könnte entfallen

Die Basis-Förderung von 30% bleibt voraussichtlich bis mindestens 2030 bestehen, da sie Teil der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung ist.

Haushaltsplanung 2025-2028

Für die BEG-Förderung sind im Bundeshaushalt 2025-2028 folgende Mittel eingeplant:

  • 2025: 15,5 Milliarden € (alle BEG-Maßnahmen)
  • 2026: 14,2 Milliarden €
  • 2027: 13,8 Milliarden €

Solarthermieanlagen haben bisher nur einen kleinen Teil dieser Mittel in Anspruch genommen, sodass ausreichend Budget verfügbar ist.

Fazit

Die BAFA-Förderung macht Solarthermieanlagen 2025 extrem attraktiv. Mit bis zu 70% Zuschuss amortisiert sich die Investition je nach Konstellation bereits nach 7-12 Jahren. Der Geschwindigkeitsbonus läuft 2028 aus – wer jetzt plant, profitiert maximal. Besonders lohnend ist die Kombination von Solarthermie mit Wärmepumpen beim Heizungstausch. Wichtig: Antrag immer VOR Beauftragung stellen und alle technischen Mindestanforderungen einhalten.


Ihre nächsten Schritte

  1. Förderfähigkeit prüfen: Technische Anforderungen mit Ihrem Vorhaben abgleichen
  2. Angebote einholen: Qualifizierte Fachbetriebe kontaktieren (mindestens 3)
  3. Förderquote berechnen: Welche Boni stehen Ihnen zu?
  4. Energieberatung: Optional, aber empfohlen (ebenfalls gefördert)
  5. Antrag vorbereiten: Alle Unterlagen zusammenstellen
  6. Antrag stellen: Online auf www.bafa.de
  7. Bewilligung abwarten: NICHT vorher beauftragen!
  8. Umsetzung: Nach Bewilligung starten

Benötigen Sie Unterstützung bei Planung und Antragstellung? Unsere BAFA-zertifizierten Energieberater helfen Ihnen bei der Maximierung Ihrer Förderung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

📍 Unsere Standorte: Bobingen (Augsburg) · Gutenzell-Hürbel (Ulm/Memmingen) · Klosterlechfeld

Kostenlose Förderberatung

Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und begleiten Sie von der Planung bis zur Auszahlung.

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